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Die Wahl der Rechtsform – was Kleinunternehmer beachten sollten

18. Juni 2015

Wird ein neues Unternehmen gegründet, so stellt sich irgendwann zwangsweise die Frage, welche Rechtsform die Firma tragen soll. Die Wahl hat dabei nachhaltigen und langfristigen Einfluss auf das Unternehmen, denn die Rechtsform definiert Rechte und Pflichten, die der Unternehmer zukünftig haben wird. Ein späterer Wechsel der Rechtsform ist zwar möglich, aber immer mit Aufwand und meist auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Kleiunternehmer und Freiberufler sollten sich daher im Zuge der Gründung ihres Unternehmens gründlich über das Thema informieren. Im Folgenden werden diejenigen Rechtsformen vorgestellt, die für Kleinunternehmer relevant sind.

Einfluss der Rechtsform auf das operative Unternehmensgeschäft

Jede Rechtsform bringt gewisse Vor- und Nachteile mit sich. Unternehmer müssen diese auf Grundlage ihres Geschäftsmodells gegeneinander abwägen. Generell gilt, dass die Wahl der Rechtsform folgende Gesichtspunkte beeinflusst:

  • Haftung
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung
  • Kosten für die Gründung
  • Steuerbelastungen
  • Möglichkeit, Arbeitnehmer festvertraglich zu beschäftigen
  • Form der Buchführung
  • Wahl des Namens des Unternehmens

Der Freiberufler

Zu den freien Berufen zählen in Deutschland alle Tätigkeiten, die besondere Fachkenntnisse und Fertigkeiten erfordern, eine Dienstleistung bereitstellen und die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Dazu zählen etwa Anwälte, Ärzte und Journalisten, aber auch Texter, SEO-Berater und Programmierer.

Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig und müssen unabhängig von der Höhe ihrer Umsätze immer nur die vereinfachte Buchführung verwenden. Das spart beim Erstellen des Jahresabschluss wertvolle Zeit. Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit erfolgt nicht über das Gewerbeamt, sondern direkt beim zuständigen Finanzamt. Es gilt immer zu beachten, dass Freiberufler keinerlei Waren produzieren dürfen, ansonsten müssten sie ein Gewerbe anmelden.

Kleinunternehmer und eingetragener Kaufmann

Viele Gründer starten ihr Unternehmen zunächst alleine und als Einzel- oder Kleinunternehmen. Die Bezeichnungen werden häufig synonym verwendet und definieren eine Rechtsform, bei der kein bestimmtes Startkapital benötigt wird und keine Buchführungspflicht besteht. Allerdings haften Kleinunternehmer mit der Höhe ihres Privatvermögens und dürfen ihrer Firma keinen eigenständigen Namen geben.

Wächst das Unternehmen dann über bestimmte Mitarbeiter- oder Umsatzzahlen hinaus, so ist der Unternehmer verpflichtet, die Rechtsform zu wechseln. Der eingetragene Kaufmann (e.K.) ist buchführungspflichtig und im Handelsregister eingetragen. Ihm ist es erlaubt, seinem Unternehmen einen beliebigen Namen zu verleihen.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist eine sogenannte Personengesellschaft. Das bedeutet, dass mindestens zwei Personen an ihrer Gründung beteiligt sein müssen. Alle Partner haften bei der GbR mit ihrem Privatvermögen, zudem wird ein Gesellschaftervertrag zur Gründung benötigt. Dieser muss von einem Anwalt erstellt werden und definiert die Rechten und Pflichten der einzelnen Partner. Dau zählen etwa Gewinn- und Verlustbeteiligung oder bestimmte operative Befugnisse.

Die Mini-GmbH

Eigentlich heißt die landläufig „Ein-Euro-GmbH“ oder „Mini-GmbH“ genannte Rechtsform „Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung)“. Die UG ist eine vereinfachte Form der GmbH und richtet sich vor allem an Existenzgründer. Das Mindestkapital für die Gründung einer Unternehmergesellschaft liegt bei einem einzigen Euro, kann aber auch höher gewählt werden. Im Gegensatz zu den anderen aufgeführten Rechtsformen, ist die UG eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Damit haftet der Unternehmer nicht mit seinem Privatvermögen für mögliche Verluste aus dem geschäftlichen Betrieb. Allerdings müssen 25 Prozent des jährlichen Gewinns als Rücklage eingestellt werden, um dem geringen Stammkapital entgegenzuwirken.

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Ansprechpartner
Dr. Michael Kaiser

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