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Diese Punkte gilt es bei der Auswahl einer Buchhaltungssoftware zu beachten

14. Februar 2017

Ob mit digitalen oder Papierbelegen, zur Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung oder für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) – Grundlage ist immer eine ordnungsgemäße Buchhaltung.

Jeder Unternehmer ist nach § 141 AO bzw. § 4 (3) EStG dazu verpflichtet, eine Buchhaltung zu erstellen, aus welcher sich seine Geschäftsvorfälle nachvollziehen lassen. Idealerweise sollte die Buchhaltung so beschaffen sein, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle verschaffen kann und diese sich in Ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, ist es durchaus empfehlenswert, die Buchhaltung mittels eines Programms bzw. einer Online-Softwarelösung (Buchhaltungssoftware) zu erstellen. Damit ist sichergestellt, dass die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Um sich von Beginn an auf die eigentliche unternehmerische Tätigkeit konzentrieren zu können, empfiehlt es sich, für die Erstellung der Buchhaltung direkt auf eine professionelle Softwarelösung zurückzugreifen. Bei der Auswahl solltet ihr unbedingt auf folgende Punkte achten, da es mittlerweile eine Vielzahl von Anbietern gibt, die sich jedoch bezüglich ihrer Qualität sowie ihres Preis- & Leistungsumfangs stark unterscheiden:

  • Aufgrund des zunehmenden Trends zur digitalen Buchhaltung, sollte die Erfassung eurer Belege idealerweise in digitaler, sprich elektronischer Form als PDF, JPG, etc. möglich sein.
  • Über entsprechende Exportmöglichkeiten sollte es machbar sein, eure Umsatzsteuervoranmeldung direkt aus den bereits verbuchten Geschäftsvorfällen zu erstellen und im Anschluss online mittels der kostenlosen Elster-Software an das für euch zuständige Finanzamt weiterzuleiten. Ergänzend ist auch die Möglichkeit der Abgabe einer zusammenfassenden Meldung wünschenswert, da diese im europäischen Leistungsaustausch immer wichtiger wird.
  • Für alle, die zum Jahresende ihre Einnahmeüberschussrechnung selbst erstellen, ist es zudem wichtig, dass die Möglichkeit besteht die verbuchten Geschäftsvorfälle in die Anlage EÜR der privaten Steuererklärung zu übertragen. Im Rahmen der Erstellung sind die unterschiedlichen Einnahmen- und Ausgabensachverhalte bestimmten Feldern des Steuerformulars zuzuordnen. Hier bedarf es neben einer ordnungsgemäßen Buchhaltung auch einer guten Software, welche die Zuordnung automatisch vornimmt. Dies befreit euch von der undankbaren Arbeit einer händischen Zuordnung.
  • Für alle, die ihre Steuererklärungen nicht selbst erstellen wollen, ist die Möglichkeit eines Datev-Exports wichtig, da Datev die Standardsoftware der Steuerberater ist. Mittels eines Datev-Exports erhaltet ihr die Möglichkeit, die selbst verbuchten Geschäftsvorfälle eurem Steuerberater elektronisch bereitzustellen. Dieser muss die von euch erzeugte Datei dann nur noch einspielen und hat eure Buchhaltung in seinem System. Eine sehr zeitsparende und kosteneffiziente Möglichkeit des Datenaustausches.

Das Team von Papierkram hat sich für euch intensiv mit den Anforderungen an eine gute Buchhaltungssoftware auseinandergesetzt. Das Ergebnis ist eine Softwarelösung, welche sämtliche der vorstehenden Anforderungen erfüllt und euch zugleich durch optimierte Erfassungsfelder, eine einfache und logische Benutzerführung und eine Vielzahl von Hinweisen die Buchhaltung so einfach wie möglich macht. Durch unsere unterschiedlichen Preismodelle  findet jeder die für sich passende Lösung. Papierkram ist Buchhaltung neu gedacht!

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Dr. Michael Kaiser

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