Absenkung der Umsatzsteuer in 2020

29. Juni 2020

Die Bundesregierung hat ein Konjunkturpaket beschlossen, mit dem die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie bekämpft werden sollen. Die Maßnahmen beinhalten unter anderem eine zeitlich begrenzte Absenkung der Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis zum 31.Dezember 2020.

Diese Änderung hat selbstverständlich Auswirkungen auf die Rechnungs- und Belegverbuchung in Papierkram, da hier ab dem 1. Juli die geänderten Steuersätze hinterlegt werden müssen.

Wir haben Papierkram dahingehend verändert, dass diese verminderten Steuersätze abgebildet werden können und wir haben außerdem einen Wizard implementiert, mit dem sich die Steuersätze aller Waren, Dienstleistungen und wiederkehrenden Rechnungen automatisiert anpassen lassen.

Auf unserer Hilfeseite zur Umsatzsteuersenkung findest Du alle relevanten Informationen. Hier wird erklärt, was beschlossen wurde und was das konkret für einzelne Bereiche Deiner Buchhaltung bedeutet. Zu allen Punkten haben wir Beispiele angeführt.

Außerdem werden die neuen Funktionen zur Auswahl der verminderten Steuersätze ausführlich beschrieben. Bitte lies Dir insbesondere die Abschnitte zum Wizard durch, solltest Du diesen verwenden und alle Steuersätze der Waren, Dienstleistungen und wiederkehrenden Rechnungen automatisch ändern wollen.

Bei weitergehenden Fragen steht Dir selbstverständlich unser Support zur Verfügung.

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