Allgemeine Geschäftsbedingungen

der odacer finanzsoftware GmbH, Konrad-Adenauer-Ring 13 65187 Wiesbaden (im Folgenden „Anbieter“)

  1. Allgemeine Bestimmungen und Leistungsgegenstand
    1. Der Anbieter stellt seinen Kunden eine webbasierte Software (Software as a Service) einschließlich Wartung und Pflege nach Maßgabe dieser AGB zur Verfügung.
    2. Die vom Anbieter angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) und an Freiberufler. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB geschlossen.
    3. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Anbieter – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an. Individuell vereinbarte Leistungen gehen den Regelungen dieser AGB vor.
  2. Vertragsgegenstand und Leistungen
    1. Der Anbieter stellt dem Kunden eine standardisierte Softwarelösung (nachfolgend „Software“) zur digitalen Unterstützung betrieblicher und kaufmännischer Abläufe zur Verfügung. Die Software ermöglicht insbesondere die Abwicklung von Buchhaltungs- und Verwaltungsprozessen sowie weitere organisatorische oder betriebswirtschaftliche Funktionen entsprechend der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung. Die Bereitstellung erfolgt als Software-as-a-Service-Lösung. Der Zugriff auf die Software kann webbasiert über einen Browser sowie – sofern angeboten – über mobile Applikationen (z.B. für Smartphones oder Tablets) oder über Desktop-Anwendungen erfolgen. Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der Software zur Nutzung im Rahmen des gebuchten Funktionsumfangs sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Systemen des Anbieters oder von ihm beauftragter Dienstleister.
    2. Der Anbieter beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten innerhalb angemessener Frist sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software die in der maßgeblichen Leistungsbeschreibung ausdrücklich beschriebenen Hauptfunktionen nicht erfüllt und dadurch die Nutzung der Software nicht nur unerheblich eingeschränkt ist. Kein Fehler liegt insbesondere vor bei unerheblichen Beeinträchtigungen, Fehlfunktionen aufgrund unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Der Kunde hat Fehler unverzüglich anzuzeigen.
    3. Die Software wird als standardisierte Software-as-a-Service-Lösung im Rahmen eines einheitlichen Systems für eine Vielzahl von Kunden bereitgestellt und fortlaufend weiterentwickelt. Der Anbieter ist berechtigt, die Software einschließlich ihrer Funktionen sowie die technischen Systemanforderungen zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei
      • Änderungen der Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung,
      • geänderten technischen oder sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen (z.B. Browser- oder Sicherheitsstandards),
      • Maßnahmen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit oder zur Missbrauchsvermeidung.
      Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, die Software im Rahmen der technischen Weiterentwicklung durch Updates oder Upgrades anzupassen, Funktionen zu verändern, zu erweitern oder durch gleichwertige Funktionen zu ersetzen, sofern die vertraglich geschuldete Hauptleistung hierdurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Änderungen, die für den Kunden nicht nur unerheblich nachteilig sind, werden mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gilt die Zustimmung als erteilt. Hierauf wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Änderungen sind ausgeschlossen, wenn sie die vertraglich geschuldete Hauptleistung erheblich reduzieren oder das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht nur unerheblich zu Lasten des Kunden verschieben. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    4. Der Anbieter stellt dem Kunden den Service mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Kalenderjahresmittel während der Betriebszeit („Zielverfügbarkeit“) zur Verfügung. Betriebszeit ist ganztägig von 00:00 bis 23:59 Uhr. Der Anbieter erbringt seine Leistung am Anschlusspunkt des von ihm genutzten Rechenzentrums an das Internet. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum sowie für die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich. Nicht als Verfügbarkeitsausfall gelten Zeiten,
      • in denen der Service aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände nicht erreichbar ist,
      • in denen notwendige Wartungsarbeiten durchgeführt werden,
      • in denen die Beeinträchtigung auf Handlungen Dritter oder auf technische Rahmenbedingungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters zurückzuführen ist.
      Bei einer Unterschreitung der Zielverfügbarkeit hat der Kunde Anspruch auf eine Gutschrift in Höhe von 10 % der Jahresnutzungsgebühr des betreffenden Kalenderjahres für jeden angebrochenen Prozentpunkt, um den die tatsächlich erreichte Verfügbarkeit die Zielverfügbarkeit unterschreitet, höchstens jedoch in Höhe der Jahresnutzungsgebühr. Die Gutschrift wird ausschließlich mit zukünftigen Vergütungsansprüchen des Anbieters verrechnet. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht. Die Gutschrift stellt die abschließende Kompensation für eine Unterschreitung der Zielverfügbarkeit dar. Weitergehende Minderungs-, Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Kunden wegen einer Unterschreitung der Zielverfügbarkeit sind – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – ausgeschlossen. Der Kunde hat Ansprüche auf Gutschrift innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis von der Unterschreitung schriftlich geltend zu machen; andernfalls sind sie ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, setzt jedoch grundsätzlich eine vorherige schriftliche Anzeige und angemessene Frist zur Abhilfe voraus, soweit eine Fristsetzung nicht nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
    5. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen, insbesondere Rechenzentren und sonstige technische Dienstleister. Vertragliche Ansprechpartner des Kunden bleibt stets der Anbieter.
    6. Die erstmalige Einrichtung des Services, insbesondere individuelle Einstellungen sowie die Eingabe oder der Import von Daten, erfolgt durch den Kunden in eigener Verantwortung. Eine Anpassung, Individualisierung oder Umprogrammierung der Software nach individuellen Wünschen des Kunden ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich gesondert schriftlich vereinbart.
  3. Zustandekommen des Vertrages
    1. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Registrierungsformular absendet und der Anbieter den Vertragsschluss durch Freischaltung des Kundenkontos oder durch Bestätigungs-E-Mail annimmt.
    2. § 312i Abs. 1 Nr. 1–3 und Satz 2 BGB finden keine Anwendung.
  4. Nutzungsrechte an der Software
    1. Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu eigenen gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken zu nutzen. Die Nutzung ist auf die im Bestellschein bzw. Angebot vereinbarte Anzahl von Nutzern („Nutzungseinheiten“) sowie auf den gebuchten Funktionsumfang beschränkt.
    2. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die vertraglich eingeräumte Nutzung hinausgehende Bearbeitungen oder Vervielfältigungen der Software vorzunehmen
    3. Zur technisch notwendigen Vervielfältigung zählen insbesondere das Laden von Programmcodes in den Arbeitsspeicher sowie die temporäre Speicherung im Browser-Cache oder in vergleichbaren Zwischenspeichern der eingesetzten Endgeräte, soweit dies automatisiert erfolgt und technisch für den Zugriff auf die Software erforderlich ist. Eine darüberhinausgehende Speicherung, Installation oder Vervielfältigung ist unzulässig.
    4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder den zur Verfügung gestellten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitervermietung, Unterlizenzierung oder sonstige kommerzielle Weitergabe ist ausgeschlossen.
    5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf sonstige Weise zu versuchen, den Quellcode oder die zugrunde liegenden Strukturen, Algorithmen oder Schnittstellen der Software zu ermitteln, soweit dies nicht zwingend nach den §§ 69d, 69e UrhG zulässig ist.
    6. Die Software kann Komponenten Dritter einschließlich Open-Source-Software („Drittkomponenten“) enthalten oder auf externe Webservices Dritter zurückgreifen. Für solche Drittkomponenten oder externen Webservices können gesonderte Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter gelten, die auch der Anwendung ausländischen Rechts unterliegen können. Soweit dies der Fall ist, erhält der Kunde die entsprechenden Nutzungsrechte unmittelbar vom jeweiligen Drittanbieter; dessen Bedingungen gehen insoweit vor. Externe Webservices können von den jeweiligen Drittanbietern eingestellt, in ihrem Funktionsumfang geändert oder nur zu geänderten Bedingungen bereitgestellt werden. Soweit hierdurch Anpassungen der Software erforderlich werden, ist der Anbieter berechtigt, entsprechende Änderungen nach Maßgabe von § 2.3 vorzunehmen.
  5. Einräumung von Speicherplatz und Backups
    1. Der Anbieter überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz begrenzt ist, wird dies dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilt.
    2. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Er ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter regelmäßige Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren. Ein Anspruch auf eine bestimmte Sicherungsfrequenz oder eine jederzeitige Wiederherstellung besteht nicht.
    3. Der Kunde bleibt berechtigt an den von ihm im Rahmen der Nutzung gespeicherten Daten. Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Funktionen auf seine Daten zugreifen und diese exportieren. Bei fälligen und trotz Mahnung nicht ausgeglichenen Forderungen ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf die Software und die gespeicherten Daten bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge vorübergehend zu sperren. Zwingende gesetzliche Ansprüche betroffener Personen bleiben unberührt.
    4. Besteht der Account des Kunden fort – auch im Rahmen eines kostenlosen Tarifs –, speichert der Anbieter die vom Kunden eingestellten Daten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren. Eine Löschung erfolgt nur bei vollständiger Beendigung des Vertragsverhältnisses, insbesondere durch Löschung des Accounts durch den Kunden oder durch wirksame Kündigung durch den Anbieter. Gesetzliche Aufbewahrungs- oder Löschungspflichten bleiben unberührt. Die vorstehende Regelung stellt keine selbständige Garantie im Rechtssinne dar.
  6. Support, Dokumentation
    1. Der Anbieter bietet im Rahmen eines kostenpflichtigen Pakets einen Support zur Unterstützung bei Fragen zur Nutzung der Software an. Der Support dient ausschließlich der Hilfestellung bei Anwendungsfragen. Ein bestimmter Erfolg, eine konkrete Problemlösung oder eine Fehlerbeseitigung im Rahmen des Supports wird nicht geschuldet. Die Beseitigung von Softwarefehlern richtet sich ausschließlich nach den vertraglichen Regelungen zur Mängelgewährleistung. Supportanfragen ersetzen keine ordnungsgemäße Mängelanzeige. Supportleistungen stellen keine Service-Level-Zusagen dar.
    2. Der Support wird grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr angeboten. Ausgenommen sind bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres.
    3. Supportanfragen sind über die vom Anbieter vorgesehenen Kommunikationswege oder das bereitgestellte Ticket-System einzureichen. Die Bearbeitung erfolgt während der regulären Supportzeiten grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs. Eine bestimmte Reaktions-, Bearbeitungs- oder Lösungszeit wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart.
    4. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter ausschließlich eine Benutzerdokumentation in Form einer Online-Hilfe und/oder eines PDF-Benutzerhandbuchs. Weitergehende Dokumentations-, Schulungs- oder Einweisungsleistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
  7. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
    1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
    2. Die Überwachung der Grundfunktionen der Software erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Software ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Anbieter den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
  8. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die bei seiner Registrierung angegebenen Daten vollständig und aktuell zu halten sowie Verstöße gegen diese AGB und gegen geltendes Recht zu unterlassen. Er ist insbesondere verpflichtet, fällige Entgelte fristgerecht zu zahlen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein Account ausschließlich von ihm oder von ihm autorisierten Nutzern im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzungseinheiten verwendet wird. Er ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Verletzt der Kunde diese Pflichten schuldhaft, haftet er für hieraus entstehende Schäden. Sofern der Anbieter im Einzelfall angemessene zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen vorgibt, wird der Kunde diese umsetzen, soweit ihm dies zumutbar ist.
    2. Sofern der Kunde gesetzlichen oder berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegt, ist er allein dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Software und die Einstellung von Daten rechtlich zulässig ist und erforderlichenfalls Einwilligungen oder Befreiungen vorliegen.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen. Dem Kunden ist insbesondere untersagt,
      • mehrere Accounts zur Umgehung tariflicher oder technischer Nutzungsbeschränkungen anzulegen,
      • technische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder außer Kraft zu setzen,
      • die Software oder darin gespeicherte Daten automatisiert auszulesen, soweit dies nicht vertraglich vorgesehen oder technisch freigegeben ist,
      • rechtswidrige Inhalte einzustellen, zu speichern oder über die Software zu verarbeiten,
    4. Unbeschadet der vom Anbieter getroffenen technischen Sicherungsmaßnahmen ist der Kunde für die Eingabe, Pflege und eigenständige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Er ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner Daten außerhalb der Software anzufertigen. Im Falle eines Datenverlustes, den der Anbieter zu vertreten hat, ist die Haftung des Anbieters auf den Schaden begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Unzureichende Datensicherung kann zu einem Mitverschulden des Kunden im Sinne des § 254 BGB führen. Die Regelungen zur Haftung bleiben im Übrigen unberührt.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik vor Schadsoftware und unbefugtem Zugriff zu schützen.
    6. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter das nicht ausschließliche, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die auf dem Server gespeicherten Inhalte zu vervielfältigen, zu speichern und zu übermitteln, soweit dies zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist.
    7. Der Kunde ist für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der für die Nutzung der Software erforderlichen technischen Voraussetzungen verantwortlich, insbesondere für eine funktionsfähige Internetverbindung sowie eine dem Stand der Technik entsprechende Hard- und Softwareumgebung. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde eine aktuelle Browserversion mit aktivierten sicherheitsrelevanten Funktionen zu verwenden. Der Kunde wird den Anbieter bei der Analyse und Behebung von Störungen im zumutbaren Umfang unterstützen.
  9. Laufzeit und Kündigung
    1. Der Vertrag wird für die vom Kunden gewählte Vertragslaufzeit geschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um die Dauer der ursprünglich gewählten Vertragslaufzeit, sofern er nicht von einer Partei mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
    2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. Für den Anbieter gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
    3. Sofern der Anbieter eine kostenlose Test- oder Einführungsphase anbietet, erfolgt die Nutzung der Software während dieser Phase unentgeltlich. Die Dauer und der Umfang der Testphase richten sich nach der jeweiligen Angebotsbeschreibung. Während der Testphase entsteht kein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis. Ein entgeltlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ausdrücklich ein kostenpflichtiges Paket bucht oder eine entsprechende kostenpflichtige Option aktiviert. Erst mit dieser Buchung beginnt die kostenpflichtige Vertragslaufzeit.
    4. Die Kündigung kann über die Vertragsverwaltung im Kundenkonto oder in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. Sie wird jeweils zum nächstmöglichen Vertragsende wirksam.
    5. Mit Beendigung eines kostenpflichtigen Tarifs entfällt das Recht zur Nutzung der kostenpflichtigen Funktionen. Sofern der Anbieter einen kostenlosen Tarif anbietet und der Kunde in diesen wechselt, bleibt der Zugriff auf die gespeicherten Daten im Rahmen der Funktionen des kostenlosen Tarifs bestehen. Eine vollständige Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt erst vor, wenn der Kunde seinen Account löscht oder der Anbieter den Vertrag insgesamt beendet. In diesem Fall entfällt das Recht zur Nutzung der Software sowie zum Zugriff auf die gespeicherten Daten. Ein Anspruch auf Herausgabe der Daten in einem bestimmten Format oder auf eine darüberhinausgehende Datenbereitstellung besteht nicht.
    6. Der Anbieter wird die Kundendaten nach Vertragsende löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Sofern eine sofortige Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups), ist der Anbieter berechtigt, die Daten zunächst zu sperren und turnusgemäß endgültig zu löschen.
    7. Wird eine kostenfrei angebotene Version für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht genutzt, ist der Anbieter berechtigt, die betreffende Instanz nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 30 Tagen zu deaktivieren und die gespeicherten Daten datenschutzkonform zu löschen. Eine Wiederherstellung ist danach nicht mehr möglich.
    8. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn
      1. der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht leistet, oder
      2. der Kunde wesentliche vertragliche Pflichten schwerwiegend oder trotz Abmahnung wiederholt verletzt und dem Anbieter ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.
  10. Vergütung
    1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte Entgelt in den vereinbarten Intervallen zu bezahlen. Die Preise und Tarife werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
    2. Die Nutzungsgebühr wird mit Beginn der kostenpflichtigen Vertragslaufzeit fällig und ist – je nach gewählter Vertragslaufzeit – monatlich oder jährlich im Voraus zu zahlen.
    3. Eine Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten oder ein Wechsel in ein höheres Paket ist jederzeit möglich. In diesem Fall werden die zusätzlichen Gebühren anteilig für den verbleibenden Zeitraum der laufenden Vertragslaufzeit berechnet. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung der zusätzlichen Nutzungseinheiten gültigen Preise.
    4. Eine Reduzierung der Nutzungseinheiten oder ein Wechsel in ein niedrigeres Paket ist nur mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich.
    5. Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung mit Wirkung zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere gestiegene Personal-, Infrastruktur-, Lizenz- oder Betriebskosten. Die Preisanpassung darf nicht außer Verhältnis zum Anlass der Anpassung stehen. Sie wird mindestens zwei Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung nicht bis zum Beginn der neuen Vertragslaufzeit durch Kündigung des Vertrags, gilt die neue Vergütung ab diesem Zeitpunkt als vereinbart.
    6. Der Anbieter stellt die Gebühren zu Vertragsbeginn und sodann – je nach Vertragslaufzeit – monatlich oder jährlich in Rechnung. Die Zahlung erfolgt mittels Kreditkarte oder Lastschrift. Kreditkarten werden am Fälligkeitstag belastet; Lastschriften erfolgen innerhalb von fünf Tagen nach dem Fälligkeitstag. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch durch Bereitstellung als herunterladbare und ausdruckbare PDF-Datei im Kundenkonto oder durch Versand per E-Mail („Online-Rechnung“). Kosten, die durch unberechtigte Rücklastschriften (z.B. unberechtigter Lastschrift-Widerspruch oder Rücklastschrift wegen mangelnder Konto-Deckung) entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
    7. Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung in Textform gegenüber der in der Rechnung angegebenen Stelle geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als genehmigt, sofern der Anbieter den Kunden bei Übersendung der Rechnung in hervorgehobener Weise auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
    8. Gerät der Kunde mit einer fälligen Vergütung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Androhung in Textform und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Zugang zum Service vorübergehend zu sperren. Während der Sperrung bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
    9. Dauert der Zahlungsverzug trotz Sperrung an oder erreicht der Rückstand eine nicht unerhebliche Höhe, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
    10. Der Anbieter ist ferner berechtigt, bei fortbestehendem Zahlungsverzug nach vorheriger Ankündigung ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt mit der Forderungsbeitreibung zu beauftragen. Hierdurch entstehende Kosten hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu tragen.
    11. Gerät der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit einem Betrag in Verzug, der der Höhe nach zwei monatlichen Nutzungsgebühren entspricht, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Androhung in Textform den Zugang zum Service zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
    12. Während der Sperrung besteht kein Zugriff auf die gespeicherten Daten.
    13. Im Falle einer Kündigung gelten die Regelungen zur Datenbehandlung bei Vertragsende.
  11. Sperrung und unzulässige Inhalte Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Software rechtswidrige Inhalte zu speichern oder zu verarbeiten oder Schadsoftware einzubringen. Erlangt der Anbieter Kenntnis von einem Verstoß, ist er berechtigt, die betreffenden Inhalte vorläufig zu sperren oder zu löschen sowie – je nach Schwere des Verstoßes – weitere angemessene Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere eine Verwarnung auszusprechen, den Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die gespeicherten Inhalte proaktiv zu überwachen.
  12. Mängelgewährleistung
    1. Der Anbieter stellt den Service während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung und erhält ihn in diesem Zustand. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ist ausschließlich die bei Vertragsschluss gültige Leistungsbeschreibung maßgeblich.
    2. Die Pflicht zur Erhaltung umfasst nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische oder funktionale Entwicklungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (z.B. Änderungen der IT-Umgebung des Kunden, Hardware/OS, neue Datenformate oder Funktionsumfänge konkurrierender Produkte), sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
    3. Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Umstände des Auftretens nachvollziehbar zu beschreiben.
    4. Der Anbieter wird erhebliche Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Der Anbieter ist berechtigt, vorübergehend zumutbare Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen.
    5. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
    6. Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
    7. Soweit der Anbieter Leistungen unentgeltlich erbringt (z.B. im Rahmen einer Testphase oder eines kostenlosen Pakets), gelten vorrangig die Vorschriften über die Leihe. Die Mängelhaftung ist in diesen Fällen auf Arglist beschränkt; im Übrigen haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  13. Haftung und Freistellung
    1. Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
    3. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
    4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
    5. Für Schäden, die während einer kostenlosen Testphase oder im Rahmen eines kostenlosen Pakets entstehen, haftet der Anbieter – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftung – ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    6. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden beruhen. Voraussetzung ist, dass der Anbieter den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informiert, keine Anerkenntnisse abgibt und dem Kunden – soweit möglich – die Führung der Rechtsverteidigung auf dessen Kosten überlässt. Der Kunde unterstützt den Anbieter angemessen bei der Rechtsverteidigung.
  14. Herausgabe und Löschung der Daten nach Vertragsbeendigung
    1. Mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Software sowie zum Zugriff auf die gespeicherten Daten. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende eigenständig mithilfe der im Service vorgesehenen Exportfunktion zu sichern. Ein Anspruch auf Herausgabe der Daten in einem bestimmten Format oder auf eine darüberhinausgehende Datenbereitstellung, insbesondere durch gesonderte Zurverfügungstellung, Datenträgerüberlassung oder Datenbank-Dump, besteht nicht. Ein etwaiger Anspruch auf Datenexport besteht nicht, soweit der Anbieter zur Sperrung nach § 10 berechtigt war.
    2. Der Anbieter wird die Kundendaten nach Vertragsende löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen. Sofern eine sofortige Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups oder Archivsystemen), ist der Anbieter berechtigt, die Daten zunächst zu sperren und im Rahmen der üblichen Löschzyklen endgültig zu löschen.
    3. Wird eine kostenfrei angebotene Version über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht genutzt, ist der Anbieter berechtigt, die betreffende Instanz nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 30 Tagen zu deaktivieren und die gespeicherten Daten datenschutzkonform zu löschen. Eine Wiederherstellung der Daten ist nach Löschung ausgeschlossen.
  15. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
    1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die
      • allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung bekannt werden,
      • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
      • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
      Die Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und für zwei Jahre nach Vertragsbeendigung fort.
    2. Die Regelungen der gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung bleiben unberührt.
  16. Schlussbestimmungen
    1. Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform (z.B. E-Mail). Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben unberührt.
    3. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis resultieren. Satz 1 gilt nicht, wenn für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet wird.
    4. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. In der Benachrichtigung wird auf die beabsichtigte Änderung dieser AGB auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hingewiesen.
    5. Die Allgemeinen Auftragsverarbeitungsbedingungen (AVB) werden Bestandteil dieses Vertrags.
Stand: 15. September 2026

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