Online-Tool zur Berechnung der Mehrwertsteuer
Mit unserem Steuerrechner kannst Du ganz einfach die Umsatzsteuer zu einem Nettobetrag hinzufügen oder von einem Bruttobetrag abziehen. Gib einfach den jeweiligen Brutto- oder Nettobetrag an und wähle ggf. einen anderen Steuersatz. Weitere Informationen zur Berechnung der Umsatzsteuer findest Du in diesem Blogartikel zur Mehrwertsteuerberechnung.
Bitte nur ein Feld ausfüllen.
Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Umgangssprachlich wird sie oft Mehrwertsteuer genannt, weil sie den auf jeder Produktions- oder Handelsstufe entstehenden Mehrwert besteuert. Offiziell heißt sie in Deutschland Umsatzsteuer (USt).
Unternehmer:innen und Selbstständige ziehen die Steuer beim Verkauf ein und leiten sie an das Finanzamt weiter. Wirtschaftlich gesehen trägt die Steuer jedoch der Endverbraucher.
Als Selbstständige:r beeinflusst die Umsatzsteuer, wie Du Deine Preise ausweist und wahrgenommen wirst. Rechnungen müssen, sofern Du umsatzsteuerpflichtig bist, die Umsatzsteuer korrekt ausweisen.
Umsatzsteuer-Beträge landen zuerst auf Deinem Geschäftskonto, sind aber nicht Dein Gewinn. Du musst sie für die spätere Abführung an das Finanzamt zurücklegen — sonst drohen Liquiditätsprobleme.
Die Entscheidung, ob Du die Kleinunternehmerregelung nutzt, kann Einfluss auf Deine Attraktivität gegenüber Privatkund:innen haben, weil Du dann keine Umsatzsteuer ausweist.
Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
Für bestimmte Waren und Leistungen (z. B. Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, manche kulturelle Leistungen, ÖPNV) gilt ein ermäßigter Satz von 7 %.
Manche Tätigkeiten sind vollständig von der Umsatzsteuer befreit — etwa bestimmte ärztliche Leistungen, Bildungsangebote oder Versicherungsleistungen. Die Regeln findest Du im Umsatzsteuergesetz (UStG).
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine regelmäßige Meldung an das Finanzamt, in der Du die vereinnahmte Umsatzsteuer und die abziehbare Vorsteuer gegenüberstellst. Je nach Höhe Deiner Zahllast musst Du die UStVA monatlich oder vierteljährlich elektronisch einreichen.
Am Jahresende reicht Du zusätzlich die Umsatzsteuerjahreserklärung ein — Finanzamt und Finanzbehörde gleichen dann die Angaben ab.
Als Unternehmer:in kannst Du die Umsatzsteuer, die Du für betriebliche Einkäufe gezahlt hast (Vorsteuer), von der Umsatzsteuer, die Du selbst eingenommen hast, abziehen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Steuerausweis und die betriebliche Veranlassung der Leistung.
Die Kleinunternehmerregelung ist für Gründer:innen und kleine Selbstständige relevant:
Es gibt mehrere Gruppen und Leistungen, die steuerbefreit sind. Wichtige Beispiele sind:
Außerdem können Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.
Auf einer ordnungsgemäßen Rechnung dürfen folgende Angaben nicht fehlen:
Beim Reverse-Charge-Verfahren wird die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verlagert. Das kommt häufig bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU zur Anwendung.
Das OSS-Verfahren vereinfacht die Abwicklung der Umsatzsteuer für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe innerhalb der EU (z. B. digitale Dienste, Fernverkäufe). Statt sich in mehreren EU-Staaten zu registrieren, meldest Du alles zentral über ein Land.
Die Umsatzsteuer ist ein zentraler Teil der Buchführung und Abrechnung für Selbstständige. Wenn Du die Grundlagen kennst — Steuersätze, Vorsteuerabzug, Kleinunternehmerregelung, UStVA und EU-Sonderregeln — kannst Du Fallstricke vermeiden. Bei komplexen Fällen (große Vorsteuerbeträge, internationaler Handel, Unsicherheit) ist eine Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert.
Die Umsatzsteuer (häufig Mehrwertsteuer genannt) ist eine Verbrauchssteuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Unternehmer:innen führen die eingenommene Steuer an das Finanzamt ab; wirtschaftlich trägt sie der Endverbraucher.
Der Begriff „Mehrwertsteuer“ beschreibt das Prinzip: Besteuert wird der auf jeder Produktions- oder Handelsstufe geschaffene Mehrwert. Formal heißt die Steuer in Deutschland jedoch Umsatzsteuer (USt).
Grundsätzlich alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer:innen. Ausgenommen sind etwa Kleinunternehmer:innen (§19 UStG) oder Tätigkeiten, die von vornherein steuerbefreit sind.
Umsatzsteuer ist die Steuer, die Du auf Deine Ausgangsrechnungen erhebst. Vorsteuer ist die Steuer, die Dir auf Eingangsrechnungen (Lieferanten, Betriebsausgaben) berechnet wurde und die Du vom Finanzamt zurückfordern kannst.
Die UStVA ist eine regelmäßige Meldung an das Finanzamt (monatlich oder vierteljährlich), in der Du vereinnahmte Umsatzsteuer und gezahlte Vorsteuer gegenüberstellst. Die Differenz ist zu bezahlen oder wird erstattet.
In der Regel monatlich (bei hoher Zahllast) oder vierteljährlich. Neue Unternehmer:innen werden oft zunächst monatlich zur Vornahme verpflichtet. Das Finanzamt teilt die genaue Frist mit.
Wenn Dein Umsatz im Vorjahr ≤ 22.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich ≤ 50.000 €, kannst Du als Kleinunternehmer:in auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten. Dafür darfst Du aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
In Deutschland gelten hauptsächlich zwei Steuersätze: der Regelsteuersatz von 19 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % für bestimmte Güter und Leistungen (z. B. Lebensmittel, Bücher). Zudem existieren vollständige Steuerbefreiungen für bestimmte Bereiche.
Beispiele: ärztliche Leistungen, bestimmte Bildungsangebote, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, Vermietung von Wohnraum. Ausnahmen und Voraussetzungen sind im UStG geregelt.
Wichtige Pflichtangaben: Name und Anschrift von Dir und der Kund:in, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Menge/Art der Leistung, Nettobetrag, Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag, Bruttobetrag. Bei Kleinunternehmer:innen ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung üblich.
Die USt-IdNr. dient vor allem dem innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU. Sie ist erforderlich, um innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei abzuwickeln und am Reverse-Charge-Verfahren teilzunehmen.
Beim Reverse-Charge wird die Steuerschuld vom leistenden Unternehmer:in auf den Leistungsempfänger übertragen. Das kommt oft bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU zur Anwendung.
OSS ist ein EU-Meldeverfahren für die Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende B2C-Verkäufe (z. B. digitale Dienste, Fernverkäufe). Über OSS meldest und zahlst Du Umsatzsteuer an mehreren EU-Ländern zentral über ein Land.
Du ziehst in Deiner UStVA die in Eingangsrechnungen enthaltene Vorsteuer von der vereinnahmten Umsatzsteuer ab. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und Nutzung der Leistung für Dein Unternehmen.
Verspätungen können Säumniszuschläge, ggf. Zinsen und Verwarnungen durch das Finanzamt nach sich ziehen. Bei wiederholten oder groben Verstößen drohen weitergehende Maßnahmen. Pünktlichkeit ist daher wichtig.
Nicht zwingend, aber empfehlenswert bei komplexen Fällen (z. B. Auslandsgeschäfte, umfangreiche Vorsteueransprüche, Betriebsprüfungen). Ein Steuerberater kann helfen, Fehler zu vermeiden und Steuervorteile optimal zu nutzen.
Ja: Lieferungen in Nicht-EU-Länder sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (Exportregel). Innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer:innen mit gültiger USt-IdNr. sind meist steuerfrei, während der Leistungsempfänger die Steuer im Bestimmungsland abführt.
Du musst Rechnungen (Ausgangs- und Eingangsrechnungen), Buchungsbelege und andere steuerlich relevante Unterlagen in der Regel 10 Jahre aufbewahren. Die genauen Fristen und Anforderungen regelt die Abgabenordnung.
Verbindliche und aktuelle Informationen stellt das Bundesministerium der Finanzen sowie das zuständige Finanzamt bereit. Bei Unsicherheit lohnt sich außerdem die Beratung durch einen Steuerberater, weil sich Regelungen und Schwellenwerte ändern können.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
Bekannt aus