EÜR – Die Einnahmen­überschuss­rechnung einfach erklärt

07. September 2022


Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) dient der Gewinnermittlung. Falls sich bei der Berechnung eine positive Differenz ergibt, erkennen Betriebe, Kleinunternehmen oder Freiberufler:innen ihren Gewinn. Kleineren Betrieben soll die Gewinnermittlung durch die EÜR erleichtert werden. 

Bist Du unternehmerisch oder selbstständig tätig, bist Du dazu verpflichtet, Deine Gewinne nachvollziehbar für das Finanzamt zu dokumentieren. Im Einkommensteuergesetz ist in § 4 Abs. 3 EStG geregelt, ob Du eine doppelte oder eine einfache Buchführung mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) machen musst.

Eine einfache Buchführung mit EÜR müssen folgende Personen machen:

  • Freiberufler:innen
  • Kleingewerbetreibende
  • Gewerbetreibende mit weniger als 600000 Euro Umsatz und weniger als 60000 Euro Gewinn pro Jahr (z. B. eingetragene Kaufleute)
  • landwirtschaftliche Betriebe, deren Nutzflächenwert unter 25000 Euro liegt und deren Gewinn weniger als 60000 Euro pro Jahr beträgt

Wichtig ist hier, dass Du beide Kriterien erfüllen musst. Machst Du als Gewerbetreibender weniger als 600 000 Euro Umsatz, aber mehr als 60 000 Euro Gewinn im Jahr, reicht die Einnahmenüberschussrechnung nicht aus. In diesem Fall führt kein Weg an der doppelten Buchführung vorbei.

Bist Du handels- oder steuerrechtlich nicht zur Führung von Büchern sowie zur Erstellung regelmäßiger Abschlüsse verpflichtet, reicht die Einnahmenüberschussrechnung vollkommen aus. Papierkram ist Dein idealer Begleiter dabei, da Deine EÜR ganz automatisch erstellt wird. Als Unternehmer:in bist Du dazu verpflichtet, die EÜR digital beim Finanzamt abzugeben. Du musst also nur noch die Werte aus der EÜR in Papierkram zu ELSTER übertragen, fertig.

Die wichtigsten Fakten zur EÜR im Überblick

Die Steuerpflichtigen können, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, den Gewinn als Differenzierung zwischen den Betriebseinnahmen des Kalenderjahres abzüglich der Betriebsausgaben des Kalenderjahres ermitteln. Maßgeblich ist das Zufluss-Abflussprinzip für die Zuordnung zum Kalenderjahr.

Abgabefrist der EÜR

Erstellst Du Deine Einnahmenüberschussrechnung selbst, musst Du Deine EÜR und Deine Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben. Überlässt Du es Deinem Steuerberater, ist der Abgabetermin der 31. Dezember.

Die Anlage EÜR wurde 2005 vom Bundesfinanzministerium eingeführt und ist der wichtigste Teil Deiner Einnahmenüberschussrechnung. Danach richtet sich der Aufbau Deiner EÜR.

Zufluss und Abflussprinzip nach § 11 EStG

Für eine zeitliche Zurechnung von Einnahmen und Ausgaben gilt grundsätzlich das Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG.

Einnahmen sind in dem Kalenderjahr bezogen, wenn sie den Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Zu- oder abgeflossen sind Einnahmen oder Ausgaben, wenn die Steuerpflichtigen die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Wirtschaftsgüter erlangen. Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.

Zusammenfassend kommt es also nicht darauf an, zu welchem Kalenderjahr eine Einnahme oder Ausgabe gehört, sondern zu welchem Zeitpunkt die Einnahme oder Ausgabe zu- oder abgeflossen ist. Entscheidend ist also immer das Datum, zu dem die Zahlung vorgenommen wurde (Ist-Versteuerung).

Anschließend erfolgt die Ermittlung des Gewinns. Die Grundformel ist einfach: Deine Einnahmen minus Deine Ausgaben = Dein Gewinn. Zusätzlich werden steuerfreie Beträge hinzugerechnet und nicht abziehbare Beträge abgezogen.

Außerdem werden die Investitionsabzugsbeträge der letzten Jahre und Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften hinzugerechnet. Falls es einen Wechsel der Gewinnermittlungsart gab, als Du von der doppelten zur einfachen Buchführung gewechselt bist, trägst Du die Hinzurechnungen bzw. die Abrechnungen ebenfalls ein.

Im letzten Schritt wird der Gewinn noch mit bereits berücksichtigten Beiträgen sowie dem Schuldzinsabzug nach § 4 Abs. 4a EStG verrechnet.

Die Errechnung Deiner EÜR erfordert eine sorgfältige Dokumentation Deiner betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Eine Buchhaltungssoftware unterstützt Dich dabei, indem alle Deine Einträge automatisch in Deine Einnahmenüberschussrechnung aufgenommen werden. Dadurch ersparst Du Dir Zeit und Arbeit.

Papierkram ist die ideale Software, um Dir dabei zu helfen. Papierkram ist sehr einfach zu bedienen und setzt keine Kenntnisse voraus, nach der Anmeldung kannst Du direkt anfangen. Die Einnahmenüberschussrechnung erstellt Papierkram automatisch. Jede Buchung fließt automatisch in die EÜR ein, so kannst Du Deine Steuererklärung jederzeit überprüfen. Melde Dich jetzt an und starte mit Papierkram voll durch!

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