23. Oktober 2013
Es ist bald soweit. Das SEPA-Verfahren ersetzt in wenigen Monaten alle nationalen Kontoangaben (Kontonummern und Bankleitzahl). Stattdessen rückt eine ganz andere Kennziffer in den Vordergrund – die IBAN. Was es mit SEPA und IBAN auf sich hat und welche Schritte Sie ab dem 01. Februar 2014 ergreifen müssen, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
In diesem Artikel erfahren Sie:
SEPA (kurz für: Single Euro Payments Area) ist ein europaweit einheitliches Verfahren für bargeldlosen Zahlungsverkehr (also Überweisungen, Lastschriften, Bankeinzug). Die teilnehmenden Länder sind die 28 EU-Ländern plus Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz.
SEPA wurde mit dem Ziel entworfen, einheitliche Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr zu schaffen.
Beim SEPA-Verfahren werden nicht mehr wie bisher die Kontonummern und die Bankleitzahl benutzt, sondern eine neue Kennziffer – die IBAN. Die IBAN ist je nach Land unterschiedlich lang (in Deutschland hat sie immer 22 Stellen), vom Prinzip her aber immer gleich aufgebaut: Sie besteht aus:
Ihre Kontonummer und Bankleitzahl kennen Sie bereits. Beim SEPA-Verfahren werden also lediglich 4 Stellen hinzugefügt: der Ländercode „DE“ (für Deutschland) und eine individuelle zweistellige Prüfziffer, die vor Fehlern schützt.
SEPA wird am 1. Februar 2014 eingeführt. Ab diesem Datum müssen Sie allen bargeldlosen Zahlungsverkehr nach dem SEPA-Verfahren abwickeln.
Bis zum 1. Februar 2016 muss bei grenzüberschreitendem Zahlungsverkehr auch noch der BIC (Business Identifier Code) angegeben werden. Der BIC kann in etwa mit der deutschen Bankleitzahl verglichen werden und wird dazu verwendet, Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig zu identifizieren.
Ab dem 1.Februar 2016 gilt IBAN-only. Ab diesem Zeitpunkt wird sowohl bei nationalen als auch internationalen Transaktionen nur noch die IBAN benötigt.
Das SEPA-Lastschriftenmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, fällige Rechnungsbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Mit dem Mandat wird auch die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt. Es muss unbedingt schriftlich erteilt werden.
Das Mandat gilt unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Wenn allerdings über den Zeitraum von 36 Monaten keine Folgelastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht worden sein, verfällt das Lastschriftmandat. In diesem Fall muss der Zahlungsempfänger ein neues Mandat vom Zahlungspflichtigen einholen.
Beispielformulierung für ein SEPA-Lastschriftenmandat:
Hiermit ermächtige ich [Ihr Name/Ihre Firma], Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von [Ihr Name/Ihre Firma] auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Regeln.
Zusätzlich gehören auf ein Lastschriftenmandat auch Angaben zum Zahlungspflichtigen:
Weitere praktische Beispiele für SEPA-Lastschriftsmandate finden Sie auf der Seite der Deutschen Kreditwirtschaft.
Verbraucher müssen ab dem 01. Februar 2014 für Überweisungen und Lastschriften die IBAN verwenden. Dank einer deutschen Ausnahmeregelung im SEPA-Begleitgesetz ist die Verwendung von Kontonummer und Bankleitzahl bis 2016 noch möglich. Dabei werden aber hinter den Kulissen die Bankleitzahl und Kontonummer von den Banken bereits in die IBAN umgewandelt.
Bisher erteilte Einzugsermächtigungen werden im Normalfall automatisch von Ihrer Bank auf SEPA-Mandate umgestellt.
Unternehmen, die Ihren Kunden die Bezahlung per Lastschrift oder Überweisung anbieten, müssen gemäß den EU-Verodnungen ab dem 01. Februar 2014 die IBAN verwenden. Aufgrund der in der EU-Verordnung aufgenommenen Kontinuitätsregel wird die weitere Gültigkeit von bisher erteilten Mandaten sichergestellt. Unternehmen, deren Kunden bis zu diesem Datum bereits mit Lastschrift bezahlen, müssen keine Neueinholung von SEPA-Mandaten durchführen. Bei neuen Vertrgagsabschlüssen müssen jedoch die SEPA-Mandate verwendet werden.
Sie haben in diesem Artikel erfahren, was es mit dem SEPA-Verfahren auf sich hat, wie sich eine IBAN zusammensetzt und welche Aspekte Ihres bisherigen Zahlungsverkehrs Sie umstellen sollten.
Grundlegend kann gesagt werden, dass SEPA mit dem Ziel entworfen wurde, den Zahlungsverkehr in Europa einheitlicher und vor allem einfacher zu machen. Falls Sie also Kunden im Ausland haben, kann Ihnen SEPA nur Recht kommen.
Hoffentlich hat Ihnen dieser Artikel weitergeholfen. Für mehr Informationen rund um die Themen Zahlungsverkehr, Selbständigkeit und Buchhaltung checken Sie regelmäßig unseren Blog auf neue Artikel.
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Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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