Artikel

Aktuelles rund um Papierkram

...

Einkommensteuer - Abfärbung gewerblicher Einkünfte bei Verlusten nicht möglich

10. Oktober 2018

Erwirtschaften Personengesellschaften neben ihren freiberuflichen Einkünften auch gewerbliche Einkünfte, so gilt der Betrieb der Personengesellschaft in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, selbst wenn sie hauptsächlich nicht gewerbliche Einkünfte erzielt. Eine Umqualifizierung der nicht gewerblichen Einkünfte erfolgt nur in den Fällen nicht, in denen die Nettoumsatzerlöse aus der gewerblichen Tätigkeit 3 % der gesamten Nettoumsatzerlöse der Gesellschaft und 24.500 € im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen (sog. Bagatellgrenze).

Jetzt hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass aus dieser Bagatellgrenze folgt, dass nur positive gewerbliche Einkünfte zu einer Abfärbung auf die ansonsten nicht gewerblichen Einkünfte führen können. Negative Einkünfte hingegen können keine Abfärbung bewirken.

Kontakt

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie Fragen, Kommentare und Anregungen zu Papierkram oder unseren Artikeln haben. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Ansprechpartner
Dr. Michael Kaiser

Weitere Beiträge

Neues Feature: englischsprachige Angebote und Rechnungen
Neue Features und Updates Oktober 2013
Informationen zur Einnahmenüberschussrechnung 2016 (EÜR)
Es war einmal … das Bankgeheimnis
Papierkram ist GoBD-zertifiziert
eBook Business-Basics für normale Menschen, also keine BWL-Professor:innen ;)

Aktion: Gratis eBook »Business-Basics« in allen Papierkram-Versionen

Jetzt anmelden & eBook sichern
Überzeuge Dich selbst! Melde dich in wenigen Sekunden kostenlos bei Papierkram.de an und teste die zahlreichen Funktionen einfach selbst.