Freiberuflich oder gewerbetreibend – was Du beachten solltest, bevor Du Dein Unternehmen anmeldest

26. Januar 2022

2022 soll Dein Jahr werden und Du möchtest Dein eigenes ein Unternehmen gründen? Dann solltest Du Dir zunächst überlegen, ob die auszuübende Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird, das hat nämlich unter anderem Auswirkungen darauf, wie und wo Du Dein Unternehmen anmelden musst. Freiberufler oder Gewerbetreibender? Diese Frage lässt sich nicht immer eindeutig beantworten. Wir bringen mit diesem Artikel etwas Licht ins Dunkel.


Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberufler?

Unterliegst Du als Einzelunternehmerin oder als -unternehmer der Definition des Gewerbetreibenden, muss eine Anmeldung beim Finanzamt und beim Gewerbeamt erfolgen. Eine Anmeldegebühr fällt lediglich bei einer Beantragung der Gewerbeanmeldung und des Gewerbescheins im Gewerbeamt an.

Die Gewerbeanmeldung ist die Grundlage für die Aufnahme Deines Geschäftsbetriebes, sofern ein Gewerbe betrieben werden soll. Die Kosten der Gewerbeanmeldung sind also zunächst die einzigen anfallenden Kosten, um ein Einzelunternehmen zu gründen.

Unterliegen Einzelunternehmerinnen oder -unternehmer jedoch der Definition der Freiberufler, genügt eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. Eine Gewerbeanmeldung entfällt damit. Freie Berufe sind beispielsweise die Katalogberufe, die im Einkommenssteuergesetz definiert werden. Zu ihnen zählen

  • rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe wie Rechtsanwalt:in, Notar:in, Steuerberater:in etc.,
  • therapeutische Berufe wie Ärztin/Arzt, Physiotherapeut:in und Heilpraktiker:in,
  • wissenschaftliche Tätigkeiten,
  • künstlerische Tätigkeiten,
  • journalistische Tätigkeiten.

Generell lässt sich sagen, dass eine Tätigkeit dann als freiberuflich kategorisiert wird, wenn Deine Ausbildung eng mit der aufzunehmenden unternehmerischen Tätigkeit verzahnt ist. Allerdings gibt es hier keine offizielle Liste, in der alle Tätigkeiten, die in Frage kommen, aufgezählt werden. Ein Anruf beim Finanzamt kann diese Frage klären.

Ob eine gewerbliche oder eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, entscheidet sich aber grundsätzlich durch die Art der Arbeit, mit der Umsätze erzielt werden. Generell lässt sich sagen, dass beim Handel mit Gütern ausnahmslos eine als gewerblich einzuordnende Tätigkeit vorliegt.

Führst Du Deine Selbstständigkeit als Designerin oder Designer üblicherweise als freiberufliche Tätigkeit aus, wird dann ein Gewerbeschein nötig, wenn Du Deine selbst designten Produkte, wie beispielsweise Kleidungsstücke, an Kundinnen und Kunden verkaufst.

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