13. September 2017
In Papierkram hast Du die Möglichkeit, zwei Steuernummern einzugeben. Du findest zum einen das Feld „Steuernummer“ und zum anderen das Feld „Ust-IdNr.“. Nur, welche Nummer muss eigentlich auf einer Rechnung eingetragen sein?
Wenn Du Rechnungen an Kunden innerhalb Deutschlands schreibst, dann kannst Du frei entscheiden, ob Du die Steuernummer oder die Ust-IdNr. auf der Rechnung angeben möchtest. In der Regel gibt man, sofern man eine besitzt, die Ust-IdNr. an.
Wenn Du Rechnungen an Kunden im EU-Ausland stellst, dann muss die Rechnung zwingend eine Ust-IdNr. enthalten. Zusätzlich muss auch die Ust-IdNr. des Rechnungsempfängers auf der Rechnung eingetragen sein. Außerdem darf die Rechnung keine MwSt. enthalten.
Wenn Du keine Rechnungen an Kunden im EU-Ausland stellst, dann benötigst Du keine Ust-IdNr. Für Rechnungen an Kunden im Inland oder in Ländern außerhalb der EU diese Nummer nicht benötigt. Hier ist die Steuernummer ausreichend.
Solltest Du eine Ust-IdNr. besitzen und diese in Papierkram eingetragen haben, dann fügt das System diese Nummer automatisch in die Rechnungen ein. Solltest Du keine Ust-IdNr. besitzen und nur deine Steuernummer in den Einstellungen eingetragen haben, dann wird diese Nummer in die Dokumente eingebunden.
Schreibst Du Rechnungen an Kunden im EU-Ausland, dann wird deren Ust-IdNr. ebenfalls automatisch mit einem entsprechenden Hinweis in die Rechnungen eingefügt und es wird keine MwSt. berechnet.
Wenn Du beide Nummern auf Deinen Rechnungen angeben möchtest, dann kannst Du das über einen eigenen Footer lösen. Du gibst einfach alle Angaben, die Du im Footer der Dokumente stehen haben möchtest, direkt in Dein Briefpapier ein und passt den unteren Seitenrand entsprechend an.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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