21. Mai 2026

Wenn Du gerade am Anfang Deiner Selbstständigkeit stehst, siehst Du Dich in Deiner Buchhaltung sicherlich mit einigen Herausforderungen konfrontiert. Viele Selbstständige treffen insbesondere bei ihrer Steuerklasse auf Unklarheiten.
Obwohl es keine Steuerklasse für Selbstständige gibt, kann diese in bestimmten Fällen dennoch für Dich relevant werden. Wenn Du nebenbei angestellt oder verheiratet bist und Dein:e Partner:in ein Gehalt aus einem Angestelltenverhältnis bezieht, kann ein Steuerklassenwechsel eure monatliche Liquidität verbessern.
In diesem Artikel erfährst Du, warum die Steuerklasse für Selbstständige oft gar keine Rolle spielt, wann sie es doch tut, und wie Du mit der richtigen Wahl bares Geld in der Kasse behältst.
Für Selbstständige gibt es keine eigene Steuerklasse. Steuerklassen richten sich ausschließlich an Beschäftigte in einem Arbeitsverhältnis mit monatlicher Gehaltsabrechnung. Wenn Du selbstständig bist, zählst Du nicht zu den klassischen Arbeitnehmer:innen, da Deine Einkünfte aus Deiner eigenen Tätigkeit stammen. Für Selbstständige sind anstelle der Steuerklasse vielmehr folgende Faktoren in der Buchhaltung relevant:
Selbstständige versteuern ihren Gewinn, also die Differenz zwischen allen betrieblichen Einnahmen und den dazugehörigen Ausgaben. Dabei werden zum Beispiel Kosten für Materialien, Software, Miete oder Dienstleistungen berücksichtigt. Erst wenn alle Kosten abgezogen sind, ergibt sich der steuerlich relevante Betrag, auf dessen Basis die Einkommensteuer berechnet wird. Ein Verlust reduziert Dein zu versteuerndes Einkommen.
Anstelle der Lohnsteuer zahlen Selbstständige Einkommensteuer, die einmal jährlich im Rahmen der Steuererklärung festgesetzt wird. Die Höhe richtet sich nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen, also auch möglichen zusätzlichen Einkünften neben der Selbstständigkeit. Das Finanzamt berechnet daraufhin die endgültige Steuerlast und gleicht diese mit bereits geleisteten Vorauszahlungen ab.
Wenn bei Dir als Selbstständige:r eine jährliche Einkommensteuer von mehr als etwa 400 Euro anfällt, setzt das Finanzamt in der Regel quartalsweise Vorauszahlungen fest. Das entspricht einem Betrag von mindestens 100 Euro pro Quartal. Wie viel Einkommenssteuer Du im Voraus bezahlen musst, beruht auf einer Schätzung, die das Finanzamt anhand Deiner vergangenen Einkünfte und Deiner aktuellen Angaben zur voraussichtlichen Gewinnentwicklung vornimmt. Stimmt die Vorauszahlung nicht mit dem tatsächlichen Gewinn überein, folgt am Ende des Jahres entweder eine Erstattung oder eine Nachzahlung.
Neben der Einkommensteuer solltest Du als Selbstständige:r je nach Art Deiner Tätigkeit auch die Umsatzsteuer im Blick behalten. Sie spielt vor allem dann eine Rolle, wenn Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG fällst. Mit unserem Mehrwertsteuer-Rechner kannst Du schnell nachvollziehen, welcher Betrag netto und brutto für Dich relevant ist und behältst so Deine Preise und Abgaben besser im Überblick.

Auch wenn es für Selbstständige keine eigene Steuerklasse gibt, könnte das Thema für Dich relevant werden, wenn Du zusätzlich angestellt bist oder verheiratet und Dein:e Partner:in mehr bzw. weniger verdient als Du. In diesen Fällen kann die richtige Steuerklassenwahl direkten Einfluss darauf haben, wie viel Geld Dir monatlich zur Verfügung steht.
Wenn Du hauptberuflich angestellt bist und nur nebenberuflich selbstständig arbeitest, hast Du nach wie vor eine Lohnsteuerklasse. Diese wird vom Arbeitgeber beim monatlichen Lohnabzug berücksichtigt. Die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit kommen separat dazu und fließen in Deine jährliche Einkommensteuererklärung mit ein.
Umgekehrt gilt dasselbe: Wenn Du hauptberuflich selbstständig bist, aber daneben in einem Minijob oder einer Teilzeitstelle angestellt bist, wirst Du für dieses Beschäftigungsverhältnis einer Steuerklasse zugeordnet. Für jedes weitere Arbeitsverhältnis neben dem Hauptjob wird Steuerklasse 6 angewendet.
Deine Steuerklasse kann sich auch ändern, wenn Du verheiratet bist: Verheiratete Selbstständige oder Selbstständige mit eingetragener Lebenspartnerschaft können sogar von einem Wechsel der Steuerklasse profitieren. Um Deine Vorteile eines Steuernklassenwechsels besser nachvollziehen zu können, zeigen wir Dir hier zunächst eine Übersicht aller Steuerklassen in Deutschland:
| Steuerklasse | Gilt für |
|---|---|
| Steuerklasse 1 | Alleinstehende ohne Kinder |
| Steuerklasse 2 | Alleinerziehende |
| Steuerklasse 3 | Verheiratete, wenn ein:e Partner:in deutlich mehr verdient als der andere |
| Steuerklasse 4 | Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen beider Partner |
| Steuerklasse 5 | Verheiratete, wenn ein:e Partner:in deutlich weniger verdient als der andere |
| Steuerklasse 6 | Beschäftigte mit zweitem oder weiteren Arbeitsverhältnis neben dem Hauptjob |
Für verheiratete Selbstständige bzw. Selbstständige mit eingetragener Lebenspartnerschaft bedeutet das: Die Steuerklasse beeinflusst, wie viel Lohnsteuer im Angestelltenverhältnis eines oder beider Partner monatlich einbehalten wird. Die tatsächliche Steuerlast wird jedoch immer im Rahmen der Einkommensteuererklärung berechnet und am Jahresende ausgeglichen. Ein Steuerklassenwechsel kann daher vor allem die monatliche Liquidität verbessern, ohne die Gesamtsteuerlast zu verändern.
Wenn Du mitten im Jahr von einer Anstellung in die Selbstständigkeit wechselst, warst Du für den entsprechenden Zeitraum als Arbeitnehmer:in in einer Steuerklasse eingetragen. Für diesen Zeitraum wurde damit auch Lohnsteuer abgeführt. Mit dem Beginn der Selbstständigkeit entfällt die Lohnsteuerklasse jedoch und am Jahresende werden sowohl Dein Arbeitslohn als auch Deine selbstständigen Einkünfte gemeinsam in der Steuererklärung berücksichtigt und zu Deinem Gesamteinkommen zusammengeführt.
Wenn Du Deine Steuerklasse als Selbstständige:r wechseln möchtest, ist das vor allem dann relevant, wenn Du selbstständig und verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst. Grundsätzlich gibt es zwei typische Szenarien:
Wenn ein:e Partner:in deutlich mehr im Angestelltenverhältnis verdient als der oder die andere, kann eine Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 sinnvoll sein.
Wenn beispielsweise eine Person Vollzeit angestellt ist und die andere Person entweder selbstständig ist oder deutlich weniger Einkommen aus einem Job hat, sorgt diese Kombination dafür, dass im Monat weniger Lohnsteuer einbehalten wird. Dadurch steigt die monatliche Liquidität im Haushalt. Die tatsächliche Steuerlast bleibt jedoch gleich und wird am Ende über die Einkommensteuererklärung ausgeglichen, sodass es je nach Situation zu einer Nachzahlung oder einer Erstattung kommen kann.
Wenn eine Person im Haushalt nebenberuflich selbstständig wird und zusätzlich Einkünfte erzielt, verändert sich das gesamte Einkommen des Paares. Besonders wenn parallel ein Angestelltenverhältnis besteht, kann es sinnvoll sein, die Steuerklassen so anzupassen, dass die monatliche Steuerbelastung besser zur neuen Einkommenssituation passt.
Wichtig dabei ist: Die Selbstständigkeit selbst wird nicht über die Steuerklasse abgebildet, sondern über die Einkommensteuererklärung. Der Steuerklassenwechsel wirkt sich nur auf den monatlichen Abzug im Angestelltenverhältnis aus.
Persona: Laura, 34, ist Marketingmanagerin und verdient als Angestellte 4.000 Euro brutto im Monat. Ihr Mann Jonas, 36, hat ein Kleinunternehmen gegründet.
Bisherige Situation: Beide Partner sind in Steuerklasse 4 eingestuft. Laura zahlt rund 530 Euro Lohnsteuer, ihr monatliches Nettoeinkommen liegt bei etwa 2.850 Euro. Jonas erzielt aus seiner Selbstständigkeit einen Gewinn von rund 800 Euro im Monat.
Nach dem Steuerklassenwechsel: Laura wechselt in Steuerklasse 3, da sie das höhere Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis erzielt. Dadurch sinkt ihre monatliche Lohnsteuer auf rund 250 Euro. Ihr monatliches Nettoeinkommen steigt damit auf etwa 3.140 Euro, also ein Plus von rund 290 Euro. Jonas bleibt von der Steuerklasse unberührt, da seine Selbstständigkeit nicht über die Lohnsteuerklasse abgerechnet wird.
Was passiert am Jahresende? Am Jahresende wird die tatsächliche Steuerlast des Ehepaars im Rahmen der Einkommensteuererklärung berechnet. Dabei kommt das Ehegattensplitting zum Einsatz, bei dem das gemeinsame Einkommen beider Partner zusammen veranlagt und steuerlich gleichmäßig aufgeteilt wird.
Der Steuerklassenwechsel beeinflusst nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wurde, nicht aber die endgültige Steuerlast des Haushalts. Der Effekt des Steuerklassenwechsels besteht also vor allem in einer veränderten monatlichen Liquidität.
Dies hängt vor allem davon ab, ob Du zusätzlich in einem Angestelltenverhältnis stehst oder verheiratet bist. Der eigentliche Wechsel betrifft nämlich immer nur das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. In den folgenden Abschnitten erfährst Du Schritt für Schritt, wo und wie Du Deine Steuerklasse wechseln kannst, wenn Du selbstständig bist.
Der Steuerklassenwechsel läuft in Deutschland meist über das Finanzamt. Auf der Plattform ELSTER kannst Du zudem Deine Steuerklasse online wechseln, ohne Papierformulare ausfüllen und einreichen zu müssen. Dein:e Arbeitgeber:in wird dann automatisch informiert und passt die Gehaltsabrechnung entsprechend an.
Grundsätzlich gilt: Einmal pro Jahr. Auch Paare können die Kombination ihrer Steuerklassen einmal im Kalenderjahr wechseln. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein Wechsel unterjährig möglich oder sogar notwendig ist:
Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit werden steuerliche Begriffe oft falsch eingeordnet oder mit der eigenen Steuerlast verwechselt. Damit Du diese Fehler vermeidest, haben wir Dir hier eine Übersicht der typischen Fallen erstellt:
Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Selbstständige zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn. Die Lohnsteuerklasse beeinflusst nur, wie viel Lohnsteuer ein Arbeitnehmer monatlich abführt. Für Freiberufler:innen und Gewerbetreibende ist die Wahl der Steuerklasse für die eigene Steuerlast schlicht irrelevant.
Viele denken, dass man mit Steuerklasse 3 dauerhaft weniger Steuern zahlt. Das stimmt so jedoch nicht, der Wechsel verschiebt lediglich den Zeitpunkt der Zahlung. Wenn Du monatlich weniger Lohnsteuer abführst, muss Du am Jahresende möglicherweise mehr nachzahlen.
Selbstständige müssen quartalsweise Einkommensteuer vorauszahlen. Wächst der Gewinn schneller als erwartet, steigen auch die Vorauszahlungen oder es droht eine hohe Nachzahlung. Wenn Du mit einer Buchhaltungssoftware arbeitest, behältst Du Deine Einnahmen und Ausgaben mühelos im Blick und kannst Steuervorauszahlungen realistisch einschätzen.

Gerade wenn Deine Einnahmen schwanken oder Du mehrere Einkommensquellen hast, wird die Planung schnell unübersichtlich. Umso wichtiger ist es, Deine Finanzen jederzeit im Blick zu behalten und frühzeitig reagieren zu können. Mit unserer cloudbasierten Buchhaltungssoftware Papierkram kannst Du Dir Deinen Arbeitsalltag grundlegend erleichtern, egal ob Du Dich mit Steuerklassen, Vorauszahlungen oder der richtigen Einordnung Deiner Einkünfte beschäftigen musst.
Dank Papierkram hast Du Deine Einnahmen, Ausgaben und Deinen Gewinn jederzeit im Blick und kannst so besser einschätzen, wie sich Deine Steuersituation entwickelt. Dadurch erkennst Du frühzeitig, ob Deine Einkommensteuer-Vorauszahlungen realistisch sind oder angepasst werden sollten. Auch für die Vorbereitung Deiner Steuererklärung sparst Du Zeit: Alle Einnahmen, Ausgaben und Belege werden automatisch erfasst und direkt für Deine Steuererklärung aufbereitet.
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Als Selbstständige:r hast Du keine Steuerklasse. Steuerklassen betreffen ausschließlich Arbeitnehmer:innen, die Lohnsteuer zahlen. Für Dich als Selbstständige:r zählen deshalb für Deine Buchhaltung insbesondere Gewinn, Einkommensteuer und Steuervorauszahlungen.
Relevant wird die Steuerklasse für Dich lediglich in diesen zwei Fällen:
In diesen Situationen kann die Wahl der richtigen Steuerklassenkombination eure monatliche Liquidität verbessern, Steuern spart ihr damit jedoch nicht. Wenn Du Vorauszahlungen und mögliche Nachzahlungen mithilfe einer Buchhaltungssoftware im Blick behältst, kannst Du Deine Steuerlast frühzeitig realistisch einschätzen und vermeidest unerwartete Abweichungen bei der Jahresabrechnung.
Selbstständige haben keine Steuerklasse. Steuerklassen gelten nur für Arbeitnehmer:innen. Selbstständige zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn und reichen dafür jährlich eine Steuererklärung beim Finanzamt ein.
Das hängt von Deinem Gewinn ab. Der Einkommensteuersatz steigt progressiv und beginnt nach dem Grundfreibetrag bei etwa 14 Prozent und reicht bis 42 Prozent. Bei sehr hohen Einkommen kommt zusätzlich die sogenannte Reichensteuer hinzu, wodurch der Spitzensteuersatz auf bis zu 45 Prozent ansteigt. Je nach Tätigkeit können außerdem Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Sozialabgaben hinzukommen.
Als hauptberuflich Angestellte:r behältst Du Deine bisherige Steuerklasse. Bist Du verheiratet, lohnt sich ein Vergleich der Kombinationen 3 und 5 sowie 4 und 4, je nachdem, wie das Einkommen im Haushalt verteilt ist.
Die Steuerklasse kannst Du online wechseln über das ELSTER-Portal oder beim Finanzamt. Dafür stellst Du einen entsprechenden Antrag, der nach Prüfung umgesetzt wird. Dein Arbeitgeber wird anschließend automatisch informiert.
Grundsätzlich ist ein Wechsel einmal pro Jahr möglich. In besonderen Fällen wie Heirat, Trennung oder deutlichen Einkommensänderungen kann ein Wechsel auch unterjährig erfolgen.
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