31. Mai 2016
Du hast deine Startup-Idee verfeinert, Schreibtisch und Kaffemaschine aufgebaut und deinen Papierkram-Account eingerichtet. Ein weiterer wichtiger Punkt, der vor der Gründung eines Unternehmens erledigt werden muss, ist die Wahl der Rechtsform des Unternehmens.
Für den Weg in die Selbstständigkeit gibt es verschiedene Rechtsformen. Jede Rechtsform bringt dabei unterschiedliche Vor- und Nachteile sowie Rechte und Pflichten mit sich. Welche Rechtsform letztlich für das eigene Unternehmen gewählt werden sollte, hängt immer vom individuellen Vorhaben ab. Besonders das Startkapital und die Haftung werden maßgeblich durch die Rechtsform bestimmt, aber auch Regelungen bezüglich der Buchführung sind betroffen.
Wer ein Unternehmen komplett ohne Mitgründer oder Mitarbeiter führen möchte, kann ein Einzelunternehmen gründen. Grundsätzlich haften Einzelunternehmer mit ihrem Privatvermögen für betriebliche Verbindlichkeiten. Das kann allerdings durch die Gründung einer Unternehmergesellschaft oder Ein-Personen-GmbH umgangen werden. Einzelunternehmer müssen meist nur relativ geringe formale Anforderungen erfüllen. In vielen Fällen kann auf eine doppelte Buchführung verzichtet werden und auch der Jahresabschluss gestaltet sich unkompliziert. Folgende Rechtsformen stehen Einzelunternehmern zur Verfügung:
Der Status des Freiberuflers bringt viele Vorteile mit sich. Besonders das externe Rechnungswesen kann bei Umsätzen unter 50.000 Euro fast komplett vernachlässigt werden. Aber auch die Registrierung als Freiberufler ist unkompliziert. Ein einfaches Schreiben an das Finanzamt genügt, um die Tätigkeit anzumelden. Als freiberuflich gelten grundsätzlich alle Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Freiberufler erbringen laut Gesetz aufgrund ihrer besonderen Qualifikationen ausschließlich Dienstleistungen. Diese besonderen Qualifikationen müssen in der Praxis aber kaum nachgewiesen werden. Wichtig ist nur, dass der Freiberufler keine Waren an- und verkauft, sondern ausschließlich als Dienstleister auftritt.
Personengesellschaften werden immer von mehreren Personen gegründet. Für die Gründung wird kaum Startkapital benötigt. Dafür haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für betriebliche Verbindlichkeiten. Zudem gilt es zu beachten, dass alle Gesellschafter stimmberechtigt sind. Wichtige Entscheidungen müssen immer gemeinsam getroffen werden. Folgende Rechtsformen stehen für die Personengesellschaft zur Verfügung:
Ebenfalls an mehrere Gründer richten sich Kapitalgesellschaften. Die Rechtsform hat für Unternehmer den großen Vorteil, dass diese nicht mehr mit dem Privatvermögen haften. Die Haftung beschränkt sich ausschließlich auf das Firmenvermögen. Allerdings sind die rechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften relativ vielfältig. Das externe Rechnungswesen muss umfangreich geführt und im Falle der AG sogar komplett offengelegt werden. Zusätzlich wird relativ viel Kapital für die Gründung benötigt. Folgende Rechtsformen stehen für die Kapitalgesellschaft zur Verfügung:
Die Wahl der Rechtsform beeinflusst das Unternehmen in erheblichem Maße. Aufgrund der Vielzahl der möglichen Rechtsformen und deren Vorschriften ist es ratsam, Fachleute bei der Gründung zu konsultieren. Sowohl Steuerberater als auch Rechtsanwälte sollten zu diesem Zweck aufgesucht werden. Meist können diese innerhalb einer Stunde klären, welche Rechtsform die Richtige für das jeweilige Unternehmen ist. Zusätzlich können die Fachleute alle Vor- und Nachteile sowie Rechte und Pflichten der jeweiligen Form praxisnah erläutern. Selbiges gilt auch für den Wechsel der Rechtsform. Dieser sollte ebenfalls unter der Beobachtung von Fachleuten vollzogen werden.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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