Gewerbesteuer Rechner

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine sogenannte Realsteuer und wird durch die jeweilige Gemeinde erhoben. Die Grundidee hinter der Gewerbesteuer ist es, dass damit die für die Gemeinde entstehenden Kosten eines in ihr ansässigen Unternehmens getragen werden sollen, wie z.B. Infrastrukturmaßnahmen oder Siedlungsfolgelasten.

Gewerbesteuerrechner

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Angaben ohne Gewähr, Stand: Juni 2015

Die Berechnung

Als Grundlage für die Berechnung wird der "Gewinn aus Gewerbetrieb" zu Grunde gelegt. Diesen ermittelt man vorher bereits im Rahmen der Einkommens (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) - bzw. Körperschaftssteuer (Kapitalgesellschaften). Darauf basierend werden die Hinzurechnungen addiert sowie die Kürzungen subtrahiert um den Gewerbeertrag zu ermitteln der sich noch um ggf. Verlustvorträge aus den Vorjahren sowie ggf. den Freibetrag reduziert. Der so berechnete Gewerbeertrag wird mit 3,5 % (Steuermesszahl) multipliziert und dieser Wert dann mit abschließend nochmals mit dem gemeindespezifischen Hebesatz. Das Ergebnis ist dann die festzusetzende Gewerbesteuer. Als kleine Hilfe haben wir nachfolgend unseren Gewerbesteuerrechner für Euch. 

Der Hebesatz

Da sich die "Kosten" je nach Gemeinde unterscheiden, liegt der Gewerbesteuerberechnung der sogenannte Gewerbesteuerhebesatz zu Grunde. Dieser Hebesatz ist je nach Gemeinde unterschiedlich und liegt derzeit zwischen ca. 200 und 500. Es kann daher bei der Gründung ggf. Sinn machen, sich die Hebesätze von benachbarten Gemeinden einmal anzuschauen. Eine Liste der jeweils gültigen Hebesteuersätze findest Du in unserer Gewerbesteuer Übersicht.

Der Freibetrag

Für Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften wird ein sogenannter Freibetrag gewährt, welcher von dem Gewerbeertrag abgezogen werden darf. Dieser beträgt derzeit EUR 24.500 (Stand Juni 2015) und reduziert entsprechend die Gewerbesteuerlast dieser Unternehmensformen. Kapitalgesellschaften hingegen wird kein Freibetrag gewährt. 

Hinzurechnungen und Kürzungen

Die in § 9 und 11 GewStG geregelten Hinzurechnungen und Kürzungen erhöhen bzw. vermindern den für die Gewerbesteuer relevanten Gewerbeertrag zu dem eigentlichen Gewinn aus Gewerbebetrieb.

Weitere Informationen findest Du z.B. auf Wikipedia

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