Bewirtungskosten

Bewirtungskosten: Geschäftliche Ausgaben für Bewirtungen korrekt absetzen

Was sind Bewirtungskosten?

Bewirtungskosten sind Ausgaben für die Verpflegung von Geschäftspartnern, Kunden oder Mitarbeitern aus betrieblichem Anlass. Dazu zählen Kosten für Speisen, Getränke und damit verbundene Dienstleistungen, beispielsweise in Restaurants oder bei Veranstaltungen.

Steuerliche Behandlung von Bewirtungskosten

  • Abzugsfähigkeit: Bewirtungskosten können zu 70 % als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die restlichen 30 % gelten als nicht abzugsfähige Bewirtungskosten.
  • Vorsteuerabzug: Die Vorsteuer (Mehrwertsteuer) aus Bewirtungskosten ist zu 100 % abzugsfähig, sofern ein ordnungsgemäßer Beleg vorliegt.

Voraussetzungen für die Anerkennung durch das Finanzamt

Damit das Finanzamt die Bewirtungskosten anerkennt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Ordnungsgemäße Rechnungen: Es muss eine detaillierte Rechnung des Bewirtungsbetriebs vorliegen, die den Anforderungen des § 14 UStG entspricht. Bei Beträgen über 250 € brutto muss die Rechnung den vollständigen Namen und die Anschrift des Bewirtenden enthalten.
  • Bewirtungsbeleg: Zusätzlich zur Rechnung sollten folgende Angaben dokumentiert werden:
    • Anlass der Bewirtung (z. B. Projektbesprechung, Akquisegespräch)
    • Teilnehmer mit vollständigem Namen
    • Ort und Datum der Bewirtung
    • Unterschrift des Bewirtenden

Tipps für die korrekte Dokumentation

  • Anlass genau angeben: Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen wie "Geschäftsessen". Seien Sie spezifisch, z. B. "Vertragsverhandlung mit Firma XY".
  • Teilnehmerliste führen: Notieren Sie alle anwesenden Personen mit Vor- und Nachnamen.
  • Eigenbelege vermeiden: Nutzen Sie stets die Rechnungen des Bewirtungsbetriebs. Selbst erstellte Belege werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Bewirtungskosten bei internen Anlässen

  • Mitarbeiterbewirtung: Kosten für die Bewirtung von Mitarbeitern, z. B. bei Betriebsfeiern, sind in der Regel voll abzugsfähig, sofern bestimmte Freibeträge nicht überschritten werden.
  • Interne Meetings: Bewirtungskosten während interner Besprechungen sind ebenfalls abzugsfähig, jedoch sollten hier die betrieblichen Gründe klar dokumentiert sein.

Fazit

Bewirtungskosten können eine steuerliche Entlastung bieten, wenn sie korrekt erfasst und dokumentiert werden. Achten Sie auf vollständige Belege und genaue Angaben, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Mit der richtigen Software wie Papierkram behalten Sie den Überblick und gestalten Ihre Buchhaltung effizienter.

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