Die Buchführungspflicht betrifft viele Unternehmen in Deutschland und legt fest, wer gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine ordnungsgemäße Buchführung zu betreiben. Dabei geht es um mehr als nur Ordnung im Papierkram: Die Buchführung dient der Erfassung aller geschäftlichen Vorgänge und ist Grundlage für die Steuererklärung und die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens.
Wer buchführungspflichtig ist, muss seine Einnahmen und Ausgaben in einer sogenannten doppelten Buchführung erfassen. Dabei werden alle Geschäftsvorfälle sowohl auf der Soll- als auch auf der Habenseite gebucht. Am Ende des Geschäftsjahres muss das Unternehmen einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen.
Diese umfangreiche Dokumentation gibt Aufschluss über die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens und ist unter anderem für Banken, Investoren und das Finanzamt von großer Bedeutung.
Die Buchführungspflicht ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB) und in der Abgabenordnung (AO). Sie gilt insbesondere für:
Sobald ein Unternehmen eine dieser Grenzen überschreitet, greift die gesetzliche Buchführungspflicht. Das bedeutet: Von der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) muss auf die doppelte Buchführung umgestellt werden.
Nicht alle Unternehmer:innen müssen Bücher im handelsrechtlichen Sinn führen. Ausgenommen von der Buchführungspflicht sind:
Diese Gruppen dürfen stattdessen eine einfache Buchführung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) durchführen. Dabei werden lediglich die tatsächlich geflossenen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt.
Wichtig: Auch Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen ihre Einnahmen und Ausgaben lückenlos dokumentieren. Die einfache Buchführung in Form einer EÜR ist zwar weniger aufwendig, aber dennoch gesetzlich vorgeschrieben.
Die Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, geordnet und nachvollziehbar sein. Dazu gehören unter anderem:
Diese Unterlagen müssen in der Regel zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
Die Pflicht zur doppelten Buchführung beginnt mit dem Beginn des folgenden Geschäftsjahres, nachdem die Umsatz- oder Gewinngrenzen erstmals überschritten wurden. Die Finanzbehörde kann Unternehmen zudem zur Buchführung auffordern, wenn sie den Eindruck gewinnt, dass eine EÜR nicht mehr ausreicht – auch wenn die Schwellenwerte (noch) nicht überschritten sind.
Die Buchführungspflicht ist abhängig von der Rechtsform, der Tätigkeit und den wirtschaftlichen Kennzahlen eines Unternehmens. Wer zur Buchführung verpflichtet ist, muss sich an strenge Regeln halten und regelmäßig Jahresabschlüsse erstellen. Kleinunternehmen, Freiberufler:innen und Unternehmen deren Umsatz unter den Grenzwerten liegt, können hingegen die vereinfachte EÜR nutzen – müssen aber dennoch alle Einnahmen und Ausgaben ordentlich dokumentieren.
Papierkram unterstützt Dich bei der einfachen Buchführung perfekt. Du erstellst Deine Angebote, Rechnungen und Belege mit wenigen Klicks und hast alle Dokumente und Informationen an einem Ort. Deine EÜR wird automatisch aufgrund Deiner Buchungen erstellt. So musst Du diese bei der Steuererklärung nur noch abgeben.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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