Ein:e Freelancer:in zu sein klingt für viele nach Freiheit, Flexibilität und selbstbestimmtem Arbeiten. Doch was bedeutet das konkret? Und worin unterscheidet sich ein: Freelancer:in von anderen Selbstständigen? In diesem Glossar-Artikel erfährst Du Schritt für Schritt, was hinter dem Begriff steckt – und was das für Steuern, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Deine unternehmerische Praxis bedeutet.
Der Begriff „Freelancer“ stammt aus dem Englischen („free lance“ = freie Lanze) und beschreibt Menschen, die selbstständig und projektbezogen für verschiedene Auftraggeber arbeiten.
Wichtig ist jedoch: „Freelancer“ ist kein offizieller Rechtsbegriff im deutschen Steuer- oder Sozialversicherungsrecht. Rechtlich entscheidend ist, ob Du als Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r eingestuft wirst.
Kurz gesagt:
„Selbstständig“ ist ein Oberbegriff. „Freelancer“ beschreibt eher eine Arbeitsweise.
Ein:e Selbstständige:r kann beispielsweise ein Geschäft betreiben oder Produkte verkaufen. Ein:e Freelancer:in hingegen arbeitet meist allein, übernimmt zeitlich befristete Projekte und verkauft vor allem seine oder ihre persönliche Arbeitsleistung.
Rechtlich wird unterschieden zwischen:
Diese Einordnung wirkt sich direkt auf Steuern und Pflichten aus.
Typische Branchen sind IT, Design, Marketing, Beratung, Text, Coaching oder Fotografie.
Wenn Du als Freelancer:in startest, meldest Du Dich zunächst beim Finanzamt an. Je nach Tätigkeit gilt:
Du erhältst eine Steuernummer und entscheidest, ob Du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder regulär Umsatzsteuer ausweist.
Du zahlst Einkommensteuer auf Deinen Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben).
Wenn Du nicht Kleinunternehmer:in bist, musst Du Umsatzsteuer berechnen, Voranmeldungen abgeben und die Steuer abführen.
Nur relevant bei gewerblicher Tätigkeit. Freiberufler:innen zahlen keine Gewerbesteuer.
In den meisten Fällen reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Freelancer:innen sind nicht automatisch gesetzlich versichert wie Angestellte. Du kannst Dich:
Die Beiträge zahlst Du vollständig selbst. Auch bei geringem Einkommen fallen Mindestbeiträge an.
Freelancer:innen sind grundsätzlich nicht automatisch rentenversicherungspflichtig. Bestimmte Berufsgruppen können jedoch verpflichtet sein.
Kreative Berufe können über die Künstlersozialkasse abgesichert sein. In allen anderen Fällen musst Du eigenständig vorsorgen, etwa über private Rentenmodelle oder Kapitalanlagen.
Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn Du formal selbstständig bist, aber faktisch wie ein:e Angestellte:r arbeitest, beispielsweise für nur ein Unternehmen und mit festen Arbeitszeiten.
Das kann zu erheblichen Nachzahlungen führen. Deshalb solltest Du unternehmerisch auftreten und mehrere Kunden betreuen.
Nein. Freelancer ist kein eigener Rechtsstatus. Entscheidend ist, ob Du freiberuflich oder gewerblich tätig bist.
Nur wenn Deine Tätigkeit gewerblich eingestuft wird. Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung.
Du kannst Dich gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge zahlst Du vollständig selbst.
Grundsätzlich nein, außer Du gehörst zu einer rentenversicherungspflichtigen Berufsgruppe. Altersvorsorge liegt meist in Deiner eigenen Verantwortung.
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn Du formal selbstständig bist, aber faktisch wie ein Angestellter arbeitest. Das kann zu hohen Nachzahlungen führen.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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