Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG, sind abnutzbare, bewegliche Anlagegüter, die selbstständig nutzbar sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten. Sie dienen dem Betrieb längerfristig und werden im Anlagevermögen erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bieten eine effektive Möglichkeit, Investitionen schnell und unkompliziert steuerlich geltend zu machen. Durch die Kenntnis der aktuellen Wertgrenzen und die richtige Anwendung der Abschreibungsregeln können Sie steuerliche Vorteile optimal nutzen. Mit Papierkram gestalten Sie die Verwaltung Ihrer GWG effizient und behalten stets den Überblick.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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