Ein Kleingewerbe ist eine vereinfachte Form des Einzelunternehmens. Es eignet sich besonders für Gründer:innen, Selbstständige und Freelancer:innen, die ihr Geschäft klein halten möchten. Im Gegensatz zu größeren Unternehmen gelten für Kleingewerbe weniger bürokratische Vorschriften – etwa bei Buchführung und Jahresabschluss.
Wichtig: Kleingewerbe ist eine rechtliche Kategorie, während die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) ein steuerlicher Status ist. Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Bedeutungen.
Um ein Kleingewerbe zu betreiben, musst du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Dazu benötigst du meist:
Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt, das dir eine Steuernummer zuteilt und klärt, ob du die Kleinunternehmerregelung anwenden kannst.
| Merkmal | Kleingewerbe | Kleinunternehmerregelung |
|---|---|---|
| Art | Rechtliche Kategorie | Steuerlicher Status nach §19 UStG |
| Umsatzgrenze | Keine gesetzliche Grenze, orientiert an Gewerbesteuerfreigrenze (24.500 € Gewinn/Jahr) | Umsatz ≤22.000 € Vorjahr, ≤50.000 € laufendes Jahr |
| Umsatzsteuer | Normalerweise pflichtig, außer Kleinunternehmerregelung angewendet | Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug möglich |
| Haftung | Einzelunternehmer: unbeschränkt | Keine Auswirkung auf Haftung |
Kurz gesagt: Du kannst ein Kleingewerbe haben und gleichzeitig Kleinunternehmer:in sein, musst es aber beim Finanzamt anmelden.
Ja, sobald du selbstständig tätig bist und eine gewerbliche Tätigkeit ausübst.
Ja, wenn dein Umsatz im Vorjahr ≤22.000 € lag und im laufenden Jahr ≤50.000 € erwartet wird.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht anwendest oder die Umsatzgrenzen überschreitest, musst du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und abführen.
Ja, solange dein Umsatz ≤800.000 € und dein Gewinn ≤80.000 € pro Jahr beträgt.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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