Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine regelmäßige Meldung an das Finanzamt, in der Unternehmer ihre Umsatzsteuerzahllast für einen bestimmten Zeitraum angeben. Dabei wird die Differenz zwischen der eingenommenen Umsatzsteuer (aus Verkäufen) und der gezahlten Vorsteuer (aus Einkäufen) ermittelt. Der resultierende Betrag ist an das Finanzamt zu zahlen oder wird erstattet, wenn ein Vorsteuerüberhang besteht.
Die Häufigkeit hängt von der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres ab:
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine gesetzliche Pflicht für viele Unternehmer. Durch pünktliche und korrekte Abgabe vermeiden Sie unnötige Strafen und sorgen für finanzielle Planungssicherheit. Mit Papierkram erfüllen Sie diese Anforderungen effizient und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Anmeldezeitraum UStVA | Ohne Fristverlängerung | Mit Fristverlängerung |
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November 2024 | 10.12.2024 Dienstag | 10.01.2025 Freitag |
Dezember 2024 / 4. Quartal 2024 | 10.01.2025 Freitag | 10.02.2025 Montag |
USt 1/11 2025 | 10.02.2025 Montag | 10.02.2025 Montag |
Januar 2025 | 10.02.2025 Montag | 10.03.2025 Montag |
Februar 2025 | 10.03.2025 Montag | 10.04.2025 Donnerstag |
März 2025 / 1. Quartal 2025 | 10.04.2024 Donnerstag | 12.05.2025 Montag |
April 2025 | 12.05.2024 Montag | 10.06.2025 Dienstag |
Mai 2025 | 10.06.2025 Dienstag | 10.07.2025 Donnerstag |
Juni 2025 / 2. Quartal 2025 | 10.07.2025 Donnerstag | 11.08.2025 Montag |
Juli 2025 | 11.08.2025 Montag | 10.09.2025 Mittwoch |
August 2025 | 10.09.2025 Mittwoch | 10.10.2025 Freitag |
September 2025 / 3. Quartal 2025 | 10.10.2025 Freitag | 10.11.2025 Montag |
Oktober 2025 | 10.11.2025 Montag | 10.12.2025 Mittwoch |
November 2025 | 10.12.2025 Mittwoch | 12.01.2026 Montag |
Dezember 2025 / 4. Quartal 2025 | 12.01.2026 Montag | 10.02.2026 Dienstag |
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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