Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuervoranmeldung: Was Sie als Unternehmer wissen müssen

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine regelmäßige Meldung an das Finanzamt, in der Unternehmer ihre Umsatzsteuerzahllast für einen bestimmten Zeitraum angeben. Dabei wird die Differenz zwischen der eingenommenen Umsatzsteuer (aus Verkäufen) und der gezahlten Vorsteuer (aus Einkäufen) ermittelt. Der resultierende Betrag ist an das Finanzamt zu zahlen oder wird erstattet, wenn ein Vorsteuerüberhang besteht.

Wer muss die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

  • Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer: Alle, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen und Umsatzsteuer erheben.
  • Ausnahme: Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Abgabe befreit, sofern sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Wie oft muss die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgen?

Die Häufigkeit hängt von der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres ab:

  • Monatlich: Bei einer Zahllast von mehr als 7.500 € im Vorjahr.
  • Vierteljährlich: Bei einer Zahllast bis 7.500 € im Vorjahr.
  • Keine Voranmeldung: Wenn die Zahllast im Vorjahr weniger als 1.000 € betrug, kann das Finanzamt Sie von der Pflicht befreien.

Abgabefristen

  • Monatliche Voranmeldung: Bis zum 10. des Folgemonats (z. B. für Januar bis zum 10. Februar).
  • Vierteljährliche Voranmeldung: Bis zum 10. Tag nach Quartalsende.
  • Dauerfristverlängerung: Sie können beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung beantragen, die Ihnen einen Monat zusätzlichen Spielraum gibt.

Wie funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung?

  1. Ermittlung der Zahllast:
    • Eingenommene Umsatzsteuer aus Verkäufen.
    • Abzüglich der Vorsteuer aus betrieblichen Ausgaben.
  2. Elektronische Übermittlung:
    • Die Voranmeldung muss elektronisch über das ELSTER-Portal an das Finanzamt gesendet werden.
  3. Zahlung oder Erstattung:
    • Bei einer Zahllast ist der Betrag fristgerecht an das Finanzamt zu überweisen.
    • Bei einem Vorsteuerüberhang erhalten Sie eine Erstattung vom Finanzamt.

Wichtige Hinweise

  • Pünktlichkeit ist entscheidend: Verspätete Abgaben können zu Verspätungszuschlägen führen.
  • Richtigkeit der Angaben: Falsche oder unvollständige Angaben können zu Nachzahlungen oder Strafen führen.
  • Belege aufbewahren: Bewahren Sie alle relevanten Rechnungen und Belege mindestens zehn Jahre lang auf.

Fazit

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine gesetzliche Pflicht für viele Unternehmer. Durch pünktliche und korrekte Abgabe vermeiden Sie unnötige Strafen und sorgen für finanzielle Planungssicherheit. Mit Papierkram erfüllen Sie diese Anforderungen effizient und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Termine für die UStVA Ende 2024 und 2025

Anmeldezeitraum UStVA Ohne Fristverlängerung Mit Fristverlängerung
November 2024 10.12.2024 Dienstag 10.01.2025 Freitag
Dezember 2024 / 4. Quartal 2024 10.01.2025 Freitag 10.02.2025 Montag
USt 1/11 2025 10.02.2025 Montag 10.02.2025 Montag
Januar 2025 10.02.2025 Montag 10.03.2025 Montag
Februar 2025 10.03.2025 Montag 10.04.2025 Donnerstag
März 2025 / 1. Quartal 2025 10.04.2024 Donnerstag 12.05.2025 Montag
April 2025 12.05.2024 Montag 10.06.2025 Dienstag
Mai 2025 10.06.2025 Dienstag 10.07.2025 Donnerstag
Juni 2025 / 2. Quartal 2025 10.07.2025 Donnerstag 11.08.2025 Montag
Juli 2025 11.08.2025 Montag 10.09.2025 Mittwoch
August 2025 10.09.2025 Mittwoch 10.10.2025 Freitag
September 2025 / 3. Quartal 2025 10.10.2025 Freitag 10.11.2025 Montag
Oktober 2025 10.11.2025 Montag 10.12.2025 Mittwoch
November 2025 10.12.2025 Mittwoch 12.01.2026 Montag
Dezember 2025 / 4. Quartal 2025 12.01.2026 Montag 10.02.2026 Dienstag


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