25. Juni 2025
Ein Rabatt ist schnell ausgesprochen, doch auf der Rechnung muss er korrekt ausgewiesen sein. Denn Preisnachlässe betreffen nicht nur den Betrag, den Deine Kund:innen zahlen. Sie wirken sich auch auf Deine Umsatzsteuer, Deinen Gewinn und Deine Liquidität aus. Deshalb solltest Du genau wissen, wann sich Rabatte lohnen, welche Arten von Preisnachlässen es gibt und wie Du sie korrekt dokumentierst.
In diesem Artikel zeigen wir Dir, wann Du Rabatte strategisch einsetzt und wie Du sie auf Deinen Rechnungen aufführst.
Viele Selbstständige und Kleinunternehmer:innen setzen auf Rabatte und Preisnachlässe, um Kund:innen zu gewinnen, Aufträge schneller abzuschließen oder langjährige Geschäftsbeziehungen zu belohnen. Klar, ein Nachlass wirkt auf den ersten Blick wie ein Zeichen von Kulanz und Wertschätzung. Doch wenn Du zu oft oder zu großzügig nachgibst, untergräbt das schnell Deinen Stundensatz und schwächt Deine Position am Markt.
Diese Rabattarten lohnen sich besonders:
Gezielt eingesetzte Preisnachlässe können ein wirksames Mittel sein, um die Bindung zu Deinen Stammkund:innen zu stärken. Denn ein gezielter Treuerabatt signalisiert nichts anderes als „Unsere Zusammenarbeit ist mir wichtig“. Gerade bei wiederkehrenden Aufträgen oder langfristigen Kooperationen stärkt ein kleiner Nachlass die Kundenzufriedenheit.
Ein gezielter Rabatt kann für potenzielle Kund:innen der entscheidende Impuls sein, um den ersten Kauf zu tätigen. Du gehst damit in Vorleistung und senkst die Einstiegshürde. Ein Beispiel ist ein Newsletter-Rabatt. Hier gibt es 10 Prozent Rabatt auf den Online-Shop, wenn sich Neukund:innen zum Newsletter anmelden. So verbindest Du Umsatz mit Leadgewinnung und gibst neuen Kontakten einen konkreten Anreiz, sich für Dein Angebot zu entscheiden.
Ein Aktionsrabatt ist ideal, um während eines bestimmten Zeitraums Aufmerksamkeit bei der Käuferschaft zu generieren. Solche Zeiträume sind beispielsweise ein Schlussverkauf zum Jahresende oder Tage wie Black Friday. Solche Angebote funktionieren, weil sie Verknappung und Dringlichkeit erzeugen und dadurch Deinen Umsatz steigern.
Wenn Deine Kund:innen beispielsweise 100 Stück einer Ware oder ein größeres Dienstleistungspaket auf einmal buchen, lohnt sich ein Mengenrabatt. Statt den Einzelpreis zu senken, gewährst Du einen fixen Rabattbetrag auf die Gesamtsumme. Für Deine Kund:innen ist das eine attraktive Belohnung.
Rabatte können ein echter Umsatztreiber sein oder Deine Marge unnötig belasten. Damit Dir Zweites nicht passiert, geben wir Dir 5 einfache Tipps, wie Du Kund:innen Rabatte anbietest:
Zunächst: Rabatte gibst Du nicht nur mündlich, sie sind auch in der Rechnung ausgewiesen – Stichwort Transparenz. Dafür schreibst Du den ursprünglichen Preis und den Nachlass sichtbar auf die Rechnung, zum Beispiel:
Für Dein Geschäft ist es zudem wichtig, dass Du Kund:innen und Unternehmen nicht aus dem Bauch heraus Rabatte gewährst. Nutze stattdessen feste Anlässe. Das sind Beispiele:
Wichtig: Auch ein Rabatt muss verhältnismäßig sein. Ist er überzogen oder irreführend, kann er als unlautere geschäftliche Handlung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§§ 3, 5 UWG) gewertet werden.
Um langfristig rentabel zu sein, dürfen Rabatte auch nicht ewig laufen. Begrenze sie daher zeitlich. Zum Beispiel so:
Aber Achtung: Zu kurzfristig darf ein gewährter Rabatt nicht auslaufen. Rein rechtlich darf ein Rabattangebot nicht zu Zeitdruck führen.
Gewähre nur Rabatte, wenn Du sie Dir auch leisten kannst, ohne in die Verlustzone zu rutschen. Kalkuliere deshalb, bevor Du sie an Kund:innen weitergibst:
Kleiner Tipp: Notfalls lieber einen Bonus bzw. Boni statt einen Preisnachlass anbieten.
Denke beim Preisnachlass die korrekte Versteuerung mit. Die steuerliche Behandlung von Rabatten an Kund:innen ist nämlich für Deine Profitabilität relevant. In Vergessenheit gerät hier gerne die Umsatzsteuer. Sie berechnet sich auf den rabattierten Rabatt, nicht auf den ursprünglichen.
Damit der Preisnachlass steuerlich korrekt erfasst wird, musst Du ihn transparent und nachvollziehbar ausweisen: Laut §14 Abs. 4 Nr. 7 UStG musst Du jeden gewährten Nachlass auf der Rechnung sichtbar machen. Sonst riskierst Du Probleme mit der Umsatzsteuerberechnung, vor allem bei Steuerprüfungen.
Einen Rabatt auf der Rechnung kannst Du entweder als Einzelposten oder in der Gesamtsumme ausweisen:
Der Unterschied: Den Einzelposten-Rabatt weist Du direkt am jeweiligen Posten in Deiner Rechnung aus. Den Gesamtsummen-Rabatt führst Du nach der Zwischensumme, aber noch vor der Umsatzsteuer, separat auf.
So weist Du den Einzelposten-Rabatt auf der Rechnung korrekt aus:
Position | Betrag |
---|---|
Webdesign einer Landing Page (Basispreis) | 1000 € |
Rabatt (10 %) | 100 € |
Zwischensumme | 900 € |
Webdesign Social-Media | 450 € |
Webdesign Workshop | 2.000 € |
Gesamtsumme netto | 3.350 € |
USt (19%) | 636,50 € |
Gesamtsumme brutto | 3.986,50 € |
In diesem Fall ist der Rabatt im Preis eingerechnet und nicht separat aufgeführt:
Position | Betrag |
---|---|
Webdesign Landing Page | 900 € |
Webdesign Social Media | 450 € |
Webdesign Workshop | 2.000 € |
Gesamtsumme netto | 3.350 € |
USt (19 %) | 636,50 € |
Gesamtsumme brutto | 3.986.50 € |
Auch wenn dieses Vorgehen buchhalterisch zulässig ist, bleibt der gewährte Rabatt für den Rechnungsempfänger nicht direkt ersichtlich. Für maximale Transparenz empfiehlt es sich daher, Rabatte separat und nachvollziehbar auszuweisen.
So weist Du den Gesamtposten-Rabatt auf der Rechnung korrekt aus:
Position | Betrag |
---|---|
Webdesign-Paket | 2.000 € |
Beratung und Strategie | 500 € |
Zwischensumme | 2.500 € |
Rabatt (10 %) | -250 € |
Gesamtsumme netto | 2.250 € |
USt (19 %) | 427,50 € |
Gesamtsumme brutto | 2.677,50 € |
Auch hier gilt: Du musst den Rabatt deutlich sichtbar und vor der Umsatzsteuerberechnung abziehen. So wird nur der tatsächlich berechnete Betrag versteuert. Ziehst Du den Betrag einfach in den Positionen manuell ab, wird der Rabatt nicht auf der Rechnung ausgewiesen und ist nicht sichtbar für die Rechnungsempfänger:innen.
Position | Betrag |
---|---|
Webdesign-Paket | 1.800 € |
Beratung und Strategie | 450 € |
Gesamtsumme netto | 2.250 € |
USt (19 %) | 427,50 € |
Gesamtsumme brutto | 2.677,50 € |
Bei der Erstellung Deiner Rechnung musst du mit den Begrifflichkeit Rabatt und Skonto vorsichtig umgehen. Das ist der Unterschied:
Ein Rabatt wird also direkt auf der Rechnung ausgewiesen, reduziert den Nettobetrag und damit auch die Umsatzsteuer. Das bedeutet: Nur der tatsächlich reduzierte Betrag wird versteuert. Skonto hingegen ist ein nachträglicher Nachlass, den Du anbietest, wenn Deine Kund:innen besonders schnell zahlen – etwa innerhalb von 10 Tagen. Die Rechnung bleibt dabei formal in voller Höhe bestehen. Das Skonto erwähnst Du lediglich im Zahlungstext: „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, ansonsten zahlbar in 30 Tagen netto.“ Die Umsatzsteuer berechnest Du also weiterhin auf den vollen Rechnungsbetrag.
Kurz gesagt: Rabatte senken den Preis sofort und steuerlich wirksam, Skonto ist ein Anreiz für zügige Zahlung, der keinen Einfluss auf die Höhe der Umsatzsteuer hat.
Rabatte beeinflussen neben dem Rechnungsbetrag Deine Buchhaltung: Denn Rabatte reduzieren den Umsatz und die Umsatzsteuer. Sie richtig zu erfassen ist also wichtig, um am Ende nicht zu viel Steuer zu zahlen.
So erfasst Du Rabatte richtig in Deiner Buchhaltung:
Angenommen Du stellst eine Rechnung von 200 Euro netto, also 238 Euro brutto (inkl. 19 Prozent USt) und gewährst Deiner Kundin X einen Rabatt von 10 Prozent. Dann zahlt Sie nur 214,20 Euro, nicht aber 238 Euro. Die Differenz von 23,80 Euro ist nicht einfach „weg“, sondern wird in Deiner Buchhaltung separat erfasst:
Gut zu wissen: Als Käufer:in musst Du in der Regel nur den tatsächlichen Preis buchen, den Du bezahlt hast – inklusive der dazugehörigen Umsatzsteuer. Du brauchst keine Nachbuchung des ursprünglichen Betrags.
Mit Papierkram weist Du Rabatte auf Deinen Rechnungen ganz einfach aus und buchst sie korrekt. So funktioniert es Schritt für Schritt:
Egal, ob Du Rabatte in Angeboten oder Rechnungen pro Position oder als Gesamtrabatt gibst: Wichtig ist, dass sie transparent ausgewiesen und korrekt versteuert werden. Papierkram nimmt Dir diesen Aufwand ab und sorgt automatisch dafür, dass Du Rabatte korrekt berechnest, ausweist und verbuchst. Die Vorteile im Überblick:
Starte jetzt kostenlos mit Papierkram und mach Schluss mit fehleranfälligen Rechnungen und umständlicher Buchhaltung.
Ein Rabatt ist ein Preisnachlass, den Unternehmen bzw. Händler vor oder bei der Rechnungsstellung gewähren – zum Beispiel als Treuebonus, Aktionsangebot oder Mengenrabatt.
Ja, gemäß §14 UStG musst Du den Rabatt klar und nachvollziehbar auf der Rechnung ausweisen – entweder direkt bei der Position oder als Gesamtrabatt.
Nein, Skonto ist kein klassischer Rabatt, sondern ein nachträglicher Preisnachlass für schnelle Zahlung.
Grundsätzlich darfst Du so viel Rabatt gewähren, wie Du willst. Wichtig ist nur, dass Du den reduzierten Betrag korrekt dokumentierst und versteuerst und dieser nicht als unlautere Werbung gilt.
Ja, Du kannst auch nach Rechnungsstellung noch einen Rabatt geben, zum Beispiel durch eine Gutschrift. Diese musst Du separat ausweisen und ebenfalls steuerlich korrekt verbuchen.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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