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Aktuelles rund um Papierkram

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Rechnungen nach der Kleinunternehmer-Regelung schreiben

28. Juni 2021

Die Kleinunternehmerregelung ist in §19 Absatz 1 UStG verankert und vereinfacht die buchhalterischen Pflichten einer Unternehmerin oder eines Unternehmers. Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung und ist somit auch nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben, was die Komplexität der Buchhaltung deutlich reduziert. Das bedeutet, dass Rechnungen als Kleinunternehmer immer als Nettorechnungen ohne Umsatzsteuer gestellt werden. Am Ende des Jahres müssen lediglich die Gesamtumsätze als Kleinunternehmer angegeben werden.

Auf der anderen Seite kann – wird die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen – auch die Vorsteuer der Eingangsrechnungen nicht geltend gemacht werden.


Wer fällt unter die Kleinunternehmerregelung?

Grundsätzlich fallen Unternehmerinnen und Unternehmer unter die Kleinunternehmerregelung, wenn der Umsatz im vorangegangen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht die 50.000 EUR übersteigen wird.

Es sind also insbesondere Gründerinnen und Gründer und Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein Nebengewerbe betreiben oder Dienstleistungen ohne hohen Materialeinsatz anbieten, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und von der vereinfachten Regelung profitieren. Außerdem ist die Kleinunternehmerregelung am vorteilhaftesten, wenn schwerpunktmäßig Leistungen an Privatpersonen erbracht werden, da diese nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Bei der Kleinunternehmerregelung handelt es sich um ein Wahlrecht. Das bedeutet, auch wenn Du die Umsatzschwellen nicht überschreitest, kannst Du Dich gegen die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entscheiden und dann auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Rechnungen erstellen mit der Kleinunternehmerregelung

Rechnungen, die unter der Kleinunternehmerregelung gestellt werden, unterliegen denselben Vorgaben wie Rechnungen von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Es entfällt lediglich die Ausweisung der Umsatzsteuer. Zusätzlich muss die Rechnung einen Hinweis enthalten, dass § 19 UStG, der zugrundeliegende Paragraph im Umsatzsteuergesetz, zur Anwendung kommt.

Mögliche Formulierungen sind beispielsweise

  • „Gemäß § 19 UStG wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben.“
  • „Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  • „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“
  • „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Alle diese Formulierungen sind rechtlich in Ordnung, wichtig ist, dass der zuständige Paragraph im Umsatzsteuergesetzt genannt wird.

Papierkram als Buchhaltungstool für Kleinunternehmer

Papierkram wurde designt, um die Buchhaltung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen zu vereinfachen, dabei haben wir selbstverständlich auch die Kleinunternehmer nicht vergessen.

Bei der Anmeldung kannst Du auswählen, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird oder nicht. Wird der Account als Kleinunternehmer eingerichtet, werden automatisch alle Ausgangsrechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellt, alle Eingangsrechnungen ohne Mehrwertsteuer verbucht und alle Einnahmen und Ausgaben in die entsprechenden Zeilen der EÜR ausgewiesen. Wenn Du mit einem Steuerberater zusammenarbeitest, kannst Du den DATEV-Export nutzen und dem Steuerberater die notwendigen Daten fertig aufbereitet übergeben.

Außerdem setzt Papierkram automatisch eine rechtssichere Formulierung zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung in die Ausgangsdokumente, auch darum musst Du Dich also nicht selbst kümmern 😊

Papierkram verwendet den Hinweis

„Gemäß § 19 UStG wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben.“

 

Sollte Dir diese Formulierung nicht zusagen, kann sie in der Rechnungsvorlage mittels CSS angepasst werden. Mit der CSS-Anweisung


#small-business-tax-info-text-1 {
visibility: hidden; 
}
#small-business-tax-info-text-1:before {
visibility: visible;
content:"Beliebige Formulierung";
}

 

in der CSS-Box der Rechnungsvorlage kann der Satz beliebig verändert werden. Bevor Du Änderungen an dieser Stelle vornimmst, halte allerdings bitte Rücksprache mit einem Steuerberater.

Nach dem Speichern wird der gewünschte Text in die Vorlage und in alle Rechnungen eingefügt, die Du mit dieser Vorlage erstellst.

Umstellung zur Normalbesteuerung

Sollte Dein Unternehmen wachsen und Du mehr Umsatz erzielen, so dass die Kleinunternehmerregelung nicht mehr angewendet werden kann, ist das mit Papierkram gar kein Problem. Erstelle einfach ein Ticket für unseren Support und bitte uns darum, den Account umzustellen. Sobald die Kleinunternehmerregelung deaktiviert wurde, kannst Du nahtlos und mit demselben Account unter der Normalbesteuerung weiterarbeiten. Alle Daten, die Du als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer erzeugt hast, bleiben erhalten, so dass Du weiterhin Zugriff auf die komplette Historie Deines Unternehmens hast.

Entscheidest Du Dich, die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch zu nehmen, bist Du 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden. Das bedeutet, Du kannst in den folgenden 5 Jahren nicht mehr zur Kleinunternehmerregelung zurückwechseln.

 

Fazit

Die Kleinunternehmerregelung ist für Gründerinnen und Gründern von kleinen Unternehmen und vor allem für nebenberufliche Gründungen eine tolle Möglichkeit, unkompliziert in die Selbstständigkeit zu starten. Papierkram ist dabei das optimale Tool, um die Buchhaltung schnell, einfach und rechtssicher abwickeln zu können. Auch ein späterer Wechsel zur Normalbesteuerung ist kein Problem, wenn Du als Kleinunternehmerin oder als Kleinunternehmer mit Papierkram startest.

Foto: Andrea Piacquadio, Pexels.com

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