Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Was Du jetzt wissen musst

07. Juli 2025

Als Selbstständige:r liegt die Altersvorsorge meist in Deinen Händen – so die gängige Annahme. Jahrelang sorgte die Ankündigung einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht ab 2025 für Verunsicherung. Doch was ist aus diesem Plan geworden?

Die klare Antwort lautet: Er wurde nicht umgesetzt.

Das bedeutet jedoch keine Entwarnung. Die Regeln sind komplex: Bestimmte Berufsgruppen sind längst pflichtversichert, das Risiko der Scheinselbstständigkeit ist hoch und für alle anderen bedeutet die Freiheit von der Pflicht vor allem Eigenverantwortung.

In diesem Artikel erfährst Du, welche Berufsgruppen bereits heute rentenversicherungspflichtig sind, mit welchen Kosten Du als Pflichtversicherte:r aktuell rechnen musst und warum eine private Altersvorsorge für alle anderen Selbstständigen entscheidend für die Zukunft ist.

Was ist gesetzlich geregelt? Wer ist aktuell betroffen?

Bereits heute gibt es klare Regelungen zur Rentenversicherungspflicht. Nicht alle Selbstständigen können frei entscheiden, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchten. Bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten unterliegen bereits der Versicherungspflicht oder haben spezielle Regelungen zu beachten.

Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet klar zwischen verschiedenen Personenkreisen. Während Arbeitnehmer:innen grundsätzlich versicherungspflichtig sind, gibt es bei Selbstständigen differenzierte Regelungen je nach Tätigkeit und Berufsfeld.

Wer ist aktuell schon rentenversicherungspflichtig?

Die Rentenversicherungspflicht betrifft bereits heute verschiedene Gruppen von Selbstständigen. Diese Pflichtversicherten müssen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, auch wenn sie selbstständig tätig sind.

Grundsätzlich pflichtversicherte Berufsgruppen:

  • Lehrer und Erzieher: Selbstständige Lehrer, Dozenten und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
  • Pflegepersonen: Selbstständige, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben.
  • Handwerker: In die Handwerksrolle eingetragene selbstständige Handwerker und Inhaber von Handwerksbetrieben. Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Befreiung nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung.
  • Künstler und Publizisten: Diese sind über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert. Die KSK ist eng mit der gesetzlichen Rentenversicherung verzahnt.
  • Hebammen und Entbindungspfleger: Unabhängig davon, ob sie angestellt oder freiberuflich tätig sind.
  • Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer: Diese maritimen Berufe unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht.
  • Hausgewerbetreibende: Personen, die in eigener Werkstatt im Auftrag von Gewerbetreibenden arbeiten.

Weitere rentenversicherungspflichtige Selbstständige:

  • Selbstständige mit einem Auftraggeber: Wer auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine eigenen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, unterliegt der Rentenversicherungspflicht. Eine Befreiung ist für Existenzgründer in den ersten drei Jahren möglich.

Sonderfall: Scheinselbstständigkeit:

  • Definition: Eine Person ist formal als selbstständig gemeldet, arbeitet aber faktisch wie ein Arbeitnehmer.
  • Kriterien: Indizien für eine Scheinselbstständigkeit sind unter anderem die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber, die Eingliederung in dessen Betriebsorganisation und das Fehlen von unternehmerischem Risiko.
  • Konsequenz: Stellt die Deutsche Rentenversicherung eine Scheinselbstständigkeit fest, tritt rückwirkend die Sozialversicherungspflicht (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ein.
  • Empfehlung: Bei Unsicherheit über den eigenen Status sollte bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren beantragt werden, um Rechtssicherheit zu erlangen.

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Aktueller Stand (Juni 2025)

Dieser Überblick fasst die geltenden Regelungen zur Rentenversicherungspflicht zusammen und klärt über den Status der politisch diskutierten Reform auf.

Die geplante Altersvorsorgepflicht: Was wurde daraus?

Informationen über eine neue, allgemeine Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen ab 2025 sind weit verbreitet. Diese basieren jedoch auf einem politischen Vorhaben, das nicht umgesetzt wurde.

Keine neue, allgemeine Pflicht ab 2025 in Kraft getreten

Das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte Vorhaben, eine allgemeine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einzuführen, wurde bislang nicht in ein Gesetz umgesetzt.

  • Politisches Ziel: Die geplante Reform sollte vor allem Solo-Selbstständige und Geringverdiener besser absichern und Altersarmut vorbeugen.
  • Status: Aufgrund politischer Uneinigkeiten wurde das Gesetzesvorhaben nicht realisiert.

Fazit: Es gibt keine neue, übergreifende Rentenversicherungspflicht, die 2025 für alle Selbstständigen in Kraft getreten ist. Es gelten weiterhin die bestehenden Regelungen.

Die Debatte um die Vorsorgepflicht: Argumente für und gegen die Reform

Das politisch geplante Vorhaben einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht für Selbstständige war intensiv umstritten. Ein Blick auf die damaligen Argumente der Befürworter und Gegner erklärt, warum die Reform so kontrovers war und letztendlich nicht umgesetzt wurde.

Argumente für die geplante Reform (Die "Vorteile")

Die Befürworter, allen voran das Bundesarbeitsministerium, verfolgten mit dem Gesetzesvorhaben vor allem sozialpolitische Ziele:

  • Schutz vor Altersarmut: Das Hauptziel war, zu verhindern, dass Selbstständige im Alter ohne ausreichende Absicherung dastehen und auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind.
  • Erhöhung der sozialen Gerechtigkeit: Angestellte müssen verpflichtend in die Rentenkasse einzahlen. Die Reform sollte hier für mehr Gleichheit zwischen den Erwerbsformen sorgen.
  • Stärkung des Rentensystems: Durch eine breitere Basis an Beitragszahlern sollte die gesetzliche Rentenversicherung langfristig gestärkt werden.

Verlässliche Rentenvorsorge für Selbstständige

Argumente gegen die geplante Reform (Die "Nachteile")

Insbesondere von Wirtschaftsverbänden, der FDP und vielen Selbstständigen selbst wurden erhebliche Bedenken geäußert, die letztendlich zum Scheitern des Vorhabens beitrugen:

  • Finanzielle Belastung: Die Pflichtbeiträge wären vor allem für Gründer, Kleinunternehmer und Selbstständige mit schwankenden Einkünften eine erhebliche finanzielle Last gewesen.
  • Einschränkung der unternehmerischen Freiheit: Kritiker bemängelten, dass der Staat den Selbstständigen die Freiheit nimmt, ihre Altersvorsorge individuell und potenziell renditestärker (z. B. durch Immobilien oder private Fonds) zu gestalten.
  • Bürokratischer Aufwand: Es gab Bedenken, dass die Verwaltung und die gerechte Beitragsbemessung bei sehr unterschiedlichen Einkommenssituationen zu komplex und aufwändig wären.

Altersvorsorge für Selbstständige: Kosten und Optionen

Unabhängig von der geplanten Rentenversicherungspflicht stehen Dir bereits heute verschiedene Möglichkeiten der Altersvorsorge zur Verfügung. Die Kosten und Optionen unterscheiden sich erheblich.

Freiwillige Rentenversicherung: Für wen sinnvoll?

Die freiwillige Rentenversicherung für Selbstständige ist bereits heute eine Option. Du kannst zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag wählen und Deine Beiträge flexibel anpassen. Besonders sinnvoll ist sie, wenn Du bereits Ansprüche aus einer früheren Beschäftigung hast oder wenn Du die staatliche Förderung nutzen möchtest.

Staatlich geförderte Rürup-Rente als private Vorsorgeoption

Die Rürup-Rente ist speziell für Selbstständige konzipiert. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, allerdings ist die Rente später voll zu versteuern. Der große Vorteil: Du kannst die Beiträge flexibel gestalten und in guten Jahren höhere Einzahlungen vornehmen.

Riester-Rente

Für Selbstständige ist die Riester-Rente nur in Ausnahmefällen verfügbar, etwa wenn der Ehepartner riestergefördert ist. Die staatlichen Zulagen machen sie dann durchaus attraktiv.

Kosten der Rentenversicherung für Selbstständige (Stand: Juni 2025)

Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hängt für Selbstständige von der Art ihrer Versicherungspflicht und dem gewählten Beitragsmodell ab. Seit 2025 gelten dabei bundeseinheitliche Rechengrößen. Für pflichtversicherte Selbstständige gibt es hauptsächlich zwei Optionen: den Regelbeitrag und den einkommensgerechten Beitrag.

Option 1: Der Regelbeitrag (Die Standardoption)

Für die meisten pflichtversicherten Selbstständigen, wie zum Beispiel Handwerker, ist der sogenannte Regelbeitrag die Standardoption.

  • Berechnungsgrundlage: Der Regelbeitrag wird pauschal aus der bundeseinheitlichen Bezugsgröße berechnet. Diese liegt im Jahr 2025 bei 3.745 € pro Monat.
  • Beitragssatz: Der allgemeine Beitragssatz beträgt stabile 18,6 %.
  • Monatlicher Regelbeitrag 2025: 18,6 % von 3.745 € = 696,57 €

Sonderregelung für Existenzgründer: Im Gründungsjahr und den drei folgenden Kalenderjahren kann auf Antrag der halbe Regelbeitrag gezahlt werden. Dieser beträgt 348,29 € monatlich.

Option 2: Der einkommensgerechte Beitrag (Auf Antrag)

Pflichtversicherte Selbstständige haben die Möglichkeit, bei der Deutschen Rentenversicherung einen Beitrag zu beantragen, der ihrem tatsächlichen Arbeitseinkommen entspricht.

  • Berechnungsgrundlage: Das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen, das in der Regel durch den letzten Einkommensteuerbescheid nachgewiesen wird.
  • Beitragssatz: Auch hier werden 18,6 % des Einkommens fällig.
  • Beispielrechnung: Bei einem Jahreseinkommen von 30.000 € (monatlich 2.500 €) beträgt der Beitrag: 18,6 % von 2.500 € = 465 € monatlich.

Der Mindest- und Höchstbeitrag (Die festen Grenzen)

Unabhängig davon, ob der Regelbeitrag oder der einkommensgerechte Beitrag gezahlt wird, gibt es für alle Versicherten feste Unter- und Obergrenzen.

  • Mindestbeitrag: Dieser orientiert sich an der Geringfügigkeitsgrenze (556 € im Jahr 2025). Selbst bei sehr geringem oder keinem Einkommen ist dieser Beitrag zu leisten.
    • 18,6 % von 556 € = 103,42 € pro Monat
  • Höchstbeitrag: Dieser wird durch die Beitragsbemessungsgrenze (8.050 € im Jahr 2025) gedeckelt. Mehr muss auch bei einem höheren Einkommen nicht gezahlt werden.
    • 18,6 % von 8.050 € = 1.497,30 € pro Monat

Was ist bei schwankendem Einkommen zu beachten?

Für Selbstständige mit einkommensgerechten Beiträgen werden die Zahlungen zunächst auf Basis einer Schätzung (z. B. des letzten Steuerbescheids) vorläufig festgesetzt. Sobald der Steuerbescheid für das jeweilige Beitragsjahr vorliegt, erfolgt die endgültige Abrechnung.

  • Nachzahlung: War das tatsächliche Einkommen höher als geschätzt, müssen Beiträge nachgezahlt werden.
  • Erstattung: Fiel das Einkommen geringer aus, erstattet die Rentenversicherung zu viel gezahlte Beiträge zurück (allerdings nicht unter den monatlichen Mindestbeitrag).

Eine genaue Buchführung und die Bildung von finanziellen Rücklagen für eventuelle Nachzahlungen sind daher für Selbstständige sehr wichtig.

Mit diesen 7 Tipps sicher fürs Alter vorsorgen

Tipp 1: Behalte Deine Einnahmen Monat für Monat im Blick

Papierkram zeigt Dir auf einen Blick, wie viel Du monatlich verdienst. Das hilft Dir nicht nur bei der Planung Deiner Rücklagen, sondern ist auch entscheidend, wenn Du zur Rentenversicherungspflicht für Selbstständige beraten werden möchtest. Denn Dein Gewinn ist die Grundlage für viele Entscheidungen rund um Altersvorsorge und Krankenversicherung.

Tipp 2: Setze Dir ein Vorsorgeziel und verfolge es

Mit den Auswertungen und Finanzreports von Papierkram erkennst Du genau, wie viel Spielraum Du für Deine Altersvorsorge hast. Besonders mit Blick auf die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ab 2025 wird es immer wichtiger, eine klare Strategie zu entwickeln und zu verfolgen.

Tipp 3: Nutze die Vorteile der Rürup-Rente

Wenn Du Dich für die Rürup-Rente entscheidest, kannst Du jährlich mehrere tausend Euro als Sonderausgaben absetzen. Papierkram hilft Dir dabei, Deine steuermindernden Beiträge korrekt zu dokumentieren. So schöpfst Du Deine steuerlichen Vorteile voll aus, ohne zusätzlichen Aufwand zu haben.

Tipp 4: Sorge für regelmäßige Rücklagen

Papierkram erinnert Dich automatisch an wiederkehrende Zahlungen und kann Deine Buchungen so strukturieren, dass Deine Rücklagenstrategie im Alltag nicht untergeht. Damit baust Du zuverlässig vor – egal ob für die freiwillige Rentenversicherung für Selbstständige oder für eine spätere private Absicherung.

Tipp 5: Trenne private und geschäftliche Finanzen sauber.

Eine saubere Trennung erleichtert nicht nur Deine Buchhaltung, sondern auch die Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Papierkram sorgt dafür, dass Deine geschäftlichen Einnahmen, Ausgaben und Kontobewegungen übersichtlich erfasst sind. Das ist ein Vorteil, wenn Du nachweisen musst, ob Du zur Rentenversicherungspflicht zählst oder eventuell eine Befreiung in Betracht ziehst.

Tipp 6: Dokumentiere alles

Nicht alle Selbstständigen sind automatisch pflichtversichert. Ob Du zum betroffenen Personenkreis gehörst oder ob eine Befreiung möglich ist, hängt unter anderem von Deinem Tätigkeitsfeld und Deinen Einkünften ab. Papierkram archiviert alle relevanten Belege und Nachweise digital – das ist Gold wert, wenn Du Deine Unterlagen zügig für Behörden aufbereiten musst.

Tipp 7: Mach’s Dir einfach mit Tools, die Dich nicht überfordern.

Du brauchst kein Steuerrecht studiert zu haben, um Deine Altersvorsorge zu organisieren. Papierkram ist für Selbstständige gemacht: verständlich, intuitiv und ohne Fachchinesisch. Das Tool nimmt Dir viele kleine, aber wichtige Aufgaben ab – sodass Du mehr Zeit für Dein Business hast und trotzdem gut vorbereitet bist, falls die Rentenpflicht für Selbstständige zur Realität wird.

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Fazit: Altersvorsorge ist für Selbstständige kein "Später-mal"-Thema

Entgegen der jahrelangen politischen Diskussion wurde keine neue, allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige eingeführt. Das Thema Altersvorsorge hat sich damit aber keinesfalls erledigt.

Die Realität: Pflicht für die einen, Freiheit für die anderen

Die aktuelle Situation bedeutet für Selbstständige und Freiberufler zweierlei:

  1. Bestehende Pflichten ernst nehmen: Viele Berufsgruppen sind bereits heute gesetzlich pflichtversichert. Hinzu kommt das erhebliche Risiko der Scheinselbstständigkeit. Es ist entscheidend, den eigenen Status genau zu kennen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
  2. Freiheit bedeutet Verantwortung: Wer nicht zu den pflichtversicherten Gruppen gehört, genießt die Freiheit, die eigene Altersvorsorge selbst zu gestalten. Diese Freiheit ist jedoch untrennbar mit der Verantwortung verbunden, aktiv zu werden. Wer hier nicht privat vorsorgt, riskiert Altersarmut.

Vorbereitung ist entscheidend – aber auf die richtige Situation

Eine gute Vorbereitung ist nach wie vor der Schlüssel. Sie sollte sich aber nicht auf ein geplatztes Gesetz konzentrieren, sondern auf die realen Gegebenheiten:

  • Status klären: Prüfen Sie genau, ob Sie unter eine der bestehenden Regelungen zur Versicherungspflicht fallen. Im Zweifel hilft ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
  • Aktiv vorsorgen: Wenn keine Pflicht besteht, analysieren Sie Ihre finanzielle Situation und entwickeln Sie eine private Vorsorgestrategie (z. B. durch ETFs, Immobilien oder private Rentenversicherungen).
  • Finanzen im Griff behalten: Unabhängig vom Vorsorgeweg ist eine saubere Dokumentation Ihrer Einnahmen und Ausgaben die Grundlage für jede solide Finanz- und Zukunftsplanung.

Das Warten auf den Staat ist vorbei. Proaktives Handeln ist der beste und einzige Weg, um als Selbstständiger den eigenen Lebensstandard im Alter zu sichern.

Häufig gestellte Fragen zur Rentenversicherung für Selbstständige (Stand: Juni 2025)

Müssen Selbstständige ab 2025 automatisch in die Rentenkasse einzahlen?

Nein. Die lange geplante allgemeine Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen wurde nicht umgesetzt. Eine Pflicht zur Einzahlung besteht nur für bestimmte gesetzlich definierte Berufsgruppen oder bei Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit.

Wer ist schon heute als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig?

Bereits heute sind verschiedene Berufsgruppen betroffen: Handwerker, Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Künstler und Publizisten (über die KSK) sowie Seelotsen und Küstenschiffer. Auch bei einer festgestellten Scheinselbstständigkeit besteht die Versicherungspflicht.

Was passiert, wenn ich eine bestehende Rentenversicherungspflicht ignoriere?

Wer seiner Versicherungspflicht nicht nachkommt, muss mit empfindlichen Nachzahlungen für bis zu vier Jahre rechnen, zuzüglich Säumniszuschlägen. Die Deutsche Rentenversicherung kann die Beiträge auch per Bescheid einfordern und vollstrecken lassen.

Wie viel Rentenversicherungsbeiträge muss ich als Selbstständiger zahlen?

Der Beitragssatz liegt bei 18,6 % des Einkommens. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 103,42 €. Viele Pflichtversicherte zahlen den Regelbeitrag von 696,57 €, der Höchstbeitrag liegt bei 1.497,30 € (alle Werte für 2025).

Blogbeitrag verfasst von
Rainer Rapp

Portrait Autor
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