07. Juli 2025
Als Selbstständige:r liegt die Altersvorsorge meist in Deinen Händen – so die gängige Annahme. Jahrelang sorgte die Ankündigung einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht ab 2025 für Verunsicherung. Doch was ist aus diesem Plan geworden?
Die klare Antwort lautet: Er wurde nicht umgesetzt.
Das bedeutet jedoch keine Entwarnung. Die Regeln sind komplex: Bestimmte Berufsgruppen sind längst pflichtversichert, das Risiko der Scheinselbstständigkeit ist hoch und für alle anderen bedeutet die Freiheit von der Pflicht vor allem Eigenverantwortung.
In diesem Artikel erfährst Du, welche Berufsgruppen bereits heute rentenversicherungspflichtig sind, mit welchen Kosten Du als Pflichtversicherte:r aktuell rechnen musst und warum eine private Altersvorsorge für alle anderen Selbstständigen entscheidend für die Zukunft ist.
Bereits heute gibt es klare Regelungen zur Rentenversicherungspflicht. Nicht alle Selbstständigen können frei entscheiden, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchten. Bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten unterliegen bereits der Versicherungspflicht oder haben spezielle Regelungen zu beachten.
Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet klar zwischen verschiedenen Personenkreisen. Während Arbeitnehmer:innen grundsätzlich versicherungspflichtig sind, gibt es bei Selbstständigen differenzierte Regelungen je nach Tätigkeit und Berufsfeld.
Die Rentenversicherungspflicht betrifft bereits heute verschiedene Gruppen von Selbstständigen. Diese Pflichtversicherten müssen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, auch wenn sie selbstständig tätig sind.
Grundsätzlich pflichtversicherte Berufsgruppen:
Weitere rentenversicherungspflichtige Selbstständige:
Sonderfall: Scheinselbstständigkeit:
Dieser Überblick fasst die geltenden Regelungen zur Rentenversicherungspflicht zusammen und klärt über den Status der politisch diskutierten Reform auf.
Informationen über eine neue, allgemeine Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen ab 2025 sind weit verbreitet. Diese basieren jedoch auf einem politischen Vorhaben, das nicht umgesetzt wurde.
Das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte Vorhaben, eine allgemeine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einzuführen, wurde bislang nicht in ein Gesetz umgesetzt.
Fazit: Es gibt keine neue, übergreifende Rentenversicherungspflicht, die 2025 für alle Selbstständigen in Kraft getreten ist. Es gelten weiterhin die bestehenden Regelungen.
Das politisch geplante Vorhaben einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht für Selbstständige war intensiv umstritten. Ein Blick auf die damaligen Argumente der Befürworter und Gegner erklärt, warum die Reform so kontrovers war und letztendlich nicht umgesetzt wurde.
Die Befürworter, allen voran das Bundesarbeitsministerium, verfolgten mit dem Gesetzesvorhaben vor allem sozialpolitische Ziele:
Insbesondere von Wirtschaftsverbänden, der FDP und vielen Selbstständigen selbst wurden erhebliche Bedenken geäußert, die letztendlich zum Scheitern des Vorhabens beitrugen:
Unabhängig von der geplanten Rentenversicherungspflicht stehen Dir bereits heute verschiedene Möglichkeiten der Altersvorsorge zur Verfügung. Die Kosten und Optionen unterscheiden sich erheblich.
Die freiwillige Rentenversicherung für Selbstständige ist bereits heute eine Option. Du kannst zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag wählen und Deine Beiträge flexibel anpassen. Besonders sinnvoll ist sie, wenn Du bereits Ansprüche aus einer früheren Beschäftigung hast oder wenn Du die staatliche Förderung nutzen möchtest.
Die Rürup-Rente ist speziell für Selbstständige konzipiert. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, allerdings ist die Rente später voll zu versteuern. Der große Vorteil: Du kannst die Beiträge flexibel gestalten und in guten Jahren höhere Einzahlungen vornehmen.
Für Selbstständige ist die Riester-Rente nur in Ausnahmefällen verfügbar, etwa wenn der Ehepartner riestergefördert ist. Die staatlichen Zulagen machen sie dann durchaus attraktiv.
Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hängt für Selbstständige von der Art ihrer Versicherungspflicht und dem gewählten Beitragsmodell ab. Seit 2025 gelten dabei bundeseinheitliche Rechengrößen. Für pflichtversicherte Selbstständige gibt es hauptsächlich zwei Optionen: den Regelbeitrag und den einkommensgerechten Beitrag.
Für die meisten pflichtversicherten Selbstständigen, wie zum Beispiel Handwerker, ist der sogenannte Regelbeitrag die Standardoption.
Sonderregelung für Existenzgründer: Im Gründungsjahr und den drei folgenden Kalenderjahren kann auf Antrag der halbe Regelbeitrag gezahlt werden. Dieser beträgt 348,29 € monatlich.
Pflichtversicherte Selbstständige haben die Möglichkeit, bei der Deutschen Rentenversicherung einen Beitrag zu beantragen, der ihrem tatsächlichen Arbeitseinkommen entspricht.
Unabhängig davon, ob der Regelbeitrag oder der einkommensgerechte Beitrag gezahlt wird, gibt es für alle Versicherten feste Unter- und Obergrenzen.
Für Selbstständige mit einkommensgerechten Beiträgen werden die Zahlungen zunächst auf Basis einer Schätzung (z. B. des letzten Steuerbescheids) vorläufig festgesetzt. Sobald der Steuerbescheid für das jeweilige Beitragsjahr vorliegt, erfolgt die endgültige Abrechnung.
Eine genaue Buchführung und die Bildung von finanziellen Rücklagen für eventuelle Nachzahlungen sind daher für Selbstständige sehr wichtig.
Papierkram zeigt Dir auf einen Blick, wie viel Du monatlich verdienst. Das hilft Dir nicht nur bei der Planung Deiner Rücklagen, sondern ist auch entscheidend, wenn Du zur Rentenversicherungspflicht für Selbstständige beraten werden möchtest. Denn Dein Gewinn ist die Grundlage für viele Entscheidungen rund um Altersvorsorge und Krankenversicherung.
Mit den Auswertungen und Finanzreports von Papierkram erkennst Du genau, wie viel Spielraum Du für Deine Altersvorsorge hast. Besonders mit Blick auf die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ab 2025 wird es immer wichtiger, eine klare Strategie zu entwickeln und zu verfolgen.
Wenn Du Dich für die Rürup-Rente entscheidest, kannst Du jährlich mehrere tausend Euro als Sonderausgaben absetzen. Papierkram hilft Dir dabei, Deine steuermindernden Beiträge korrekt zu dokumentieren. So schöpfst Du Deine steuerlichen Vorteile voll aus, ohne zusätzlichen Aufwand zu haben.
Papierkram erinnert Dich automatisch an wiederkehrende Zahlungen und kann Deine Buchungen so strukturieren, dass Deine Rücklagenstrategie im Alltag nicht untergeht. Damit baust Du zuverlässig vor – egal ob für die freiwillige Rentenversicherung für Selbstständige oder für eine spätere private Absicherung.
Eine saubere Trennung erleichtert nicht nur Deine Buchhaltung, sondern auch die Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Papierkram sorgt dafür, dass Deine geschäftlichen Einnahmen, Ausgaben und Kontobewegungen übersichtlich erfasst sind. Das ist ein Vorteil, wenn Du nachweisen musst, ob Du zur Rentenversicherungspflicht zählst oder eventuell eine Befreiung in Betracht ziehst.
Nicht alle Selbstständigen sind automatisch pflichtversichert. Ob Du zum betroffenen Personenkreis gehörst oder ob eine Befreiung möglich ist, hängt unter anderem von Deinem Tätigkeitsfeld und Deinen Einkünften ab. Papierkram archiviert alle relevanten Belege und Nachweise digital – das ist Gold wert, wenn Du Deine Unterlagen zügig für Behörden aufbereiten musst.
Du brauchst kein Steuerrecht studiert zu haben, um Deine Altersvorsorge zu organisieren. Papierkram ist für Selbstständige gemacht: verständlich, intuitiv und ohne Fachchinesisch. Das Tool nimmt Dir viele kleine, aber wichtige Aufgaben ab – sodass Du mehr Zeit für Dein Business hast und trotzdem gut vorbereitet bist, falls die Rentenpflicht für Selbstständige zur Realität wird.
Jetzt ist der beste Zeitpunkt, aktiv zu werden. Teste Papierkram jetzt kostenlos und bereite Dich auf die Rentenpflicht für Selbstständige vor.
Entgegen der jahrelangen politischen Diskussion wurde keine neue, allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige eingeführt. Das Thema Altersvorsorge hat sich damit aber keinesfalls erledigt.
Die aktuelle Situation bedeutet für Selbstständige und Freiberufler zweierlei:
Eine gute Vorbereitung ist nach wie vor der Schlüssel. Sie sollte sich aber nicht auf ein geplatztes Gesetz konzentrieren, sondern auf die realen Gegebenheiten:
Das Warten auf den Staat ist vorbei. Proaktives Handeln ist der beste und einzige Weg, um als Selbstständiger den eigenen Lebensstandard im Alter zu sichern.
Nein. Die lange geplante allgemeine Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen wurde nicht umgesetzt. Eine Pflicht zur Einzahlung besteht nur für bestimmte gesetzlich definierte Berufsgruppen oder bei Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit.
Bereits heute sind verschiedene Berufsgruppen betroffen: Handwerker, Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Künstler und Publizisten (über die KSK) sowie Seelotsen und Küstenschiffer. Auch bei einer festgestellten Scheinselbstständigkeit besteht die Versicherungspflicht.
Wer seiner Versicherungspflicht nicht nachkommt, muss mit empfindlichen Nachzahlungen für bis zu vier Jahre rechnen, zuzüglich Säumniszuschlägen. Die Deutsche Rentenversicherung kann die Beiträge auch per Bescheid einfordern und vollstrecken lassen.
Der Beitragssatz liegt bei 18,6 % des Einkommens. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 103,42 €. Viele Pflichtversicherte zahlen den Regelbeitrag von 696,57 €, der Höchstbeitrag liegt bei 1.497,30 € (alle Werte für 2025).
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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