07. Oktober 2013
Sie wollen also ein Gewerbe anmelden. Und Sie tappen noch im Dunkeln, wie Sie eigentlich vorgehen müssen und welche Dokumente Sie hierfür brauchen.
Keine Sorge, wir haben eine kleine Schritt-für-Schritt Anleitung erstellt, die Ihnen die häufigsten Fragen auf dem Weg in die Gewerbetätigkeit beantwortet.
In diesem Artikel erfahren Sie:
Wichtig: Wir übernehmen keine Gewähr auf die Korrektheit und erheben keinen Anspruch auf die Vollständigkeit der Informationen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
Ein Gewerbe ist jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die bestimme Merkmale aufweist. Ein Gewerbe ist eine:
Im engeren Sinn werden darunter produzierende oder verarbeitende Gewerbe verstanden, sprich Industrie und Handwerk.
Was gilt also nicht als Gewerbe? Schulungs- oder Beratungstätigkeiten, ein Arztberuf oder eine überwiegend geistige oder kreative Tätigkeit fallen unter freiberufliche Tätigkeiten.
Das Bundesministerium der Justiz listet eine noch genauere Beschreibung von freiberuflichen Tätigkeiten in §18 Einkommensteuergesetz.
Gehören Sie nicht zu diesen Gruppen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie ein Gewerbe anmelden sollten.
Eine Gewerbeanmeldung muss dann vorgenommen werden, wenn Sie einer selbständigen Tätigkeit nachgehen und Rechnungen schreiben.
Ein Gewerbe muss beim jeweils zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt angemeldet bzw. auch wieder abgemeldet werden (Tipp: Freiberufler gehen direkt zum Finanzamt). Ihr zuständiges Gewerbeamt befindet sich normalerweise in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Eine ausführliche Liste der Gewerbeämter geordnet nach Bundesländern finden Sie auf www.selbstaendig.de.
Nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, können Sie direkt mit Ihrer Geschäftstätigkeit anfangen. Aber: Das Datum für den Beginn der Selbständigkeit ist nicht die Erteilung der Gewerbeerlaubnis bzw. der Erteilung des Gewerbescheins, sondern der Tag der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
Beispiel: Ben hat sich als Wirtschafts-Berater selbständig gemacht. Seinen Gewerbeschein hat er am 2. Juni erhalten. Seine Tätigkeit als Berater beginnt er allerdings erst am 15. Juli. In diesem Fall wäre das Datum für den Beginn der Selbständigkeit der 15. Juli.
Bei der Anmeldung beim Gewerbeamt werden folgende Dinge benötigt:
Und je nach Tätigkeit
Erstaunlich gering: Der Bürokratieaufwand bei der Gewerbeanmeldung.
Mehr Details können auf www.existenzgruender.de nachgelesen werden.
Solange Sie der Gewerbesteuer unterliegen (unabhängig davon, ob Sie im Einzelfall Gewerbesteuer zahlen oder nicht) werden Sie automatisch Mitglied der IHK. Dies geschieht automatisch mit der Gewerbeanmeldung, eine Beitrittserklärung wird nicht benötigt. Ein Austritt ist erst bei der Niederlegung Ihrer selbständigen Tätigkeit möglich. Es kann sich lohnen, bei der lokalen IHK nachzufragen, ob es eine Beitragsbefreiuung oder Förderung für kürzlich neu eingetragene Selbständige und Unternehmensgründer gibt. Auf jeden Fall beitragsbefreit sind Kleinunternehmer, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind und deren Gewinn aus Gewerbetreib unter 5200 € pro Jahr liegt.
Kleingewerbe unterliegen nicht der doppelten Buchführungspflicht. Solange Ihre Einnahmen im Jahr mehr als 17.500 € betragen aber noch unter 50.000 € liegen, können (oder besser: müssen) Sie Ihrer Steuererklärung die Anlage EÜR (kurz für: Einnahmen-Überschuss-Rechnung) hinzufügen. Das Formular für die EÜR ist nichts anderes als eine Zusammenfassung aller Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eines Kalenderjahres, die jeweils nach Arten gegliedert werden. Bestandsveränderungen werden dabei nicht berücksichtigt. Die Rechtsgrundlage kann in § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetz nachgelesen werden.
Um dabei nicht den Überblick zu verlieren, ist es verpflichtend, den amtlichen Vordruck zu verwenden.
Sie können diesen Artikel als Anleitung dafür nehmen, wie Sie bei der Anmeldung eines Gewerbes vorgehen.
Die Anmeldung Ihres Gewerbes ist dabei auch nur der erste Schritt, um Ihr Geld eigenständig zu verdienen. Die nächsten Schritte liegen bei Ihnen. Haben Sie sich Ihr Geschäftsmodell überlegt? Kennen Sie Ihre Zielgruppe und Ihre Branche? Haben Sie geeignete Tools, Experten oder Systeme zur Hand, die Ihnen Ihre Arbeit und den Papierkram erleichtern?
Dies sind die Fragen die Sie sich als nächstes stellen müssen. Für mehr Informationen rund um das Thema Selbständigkeit und die Buchhaltung für Gewerbetreibende und Freiberufler checken Sie regelmäßig unseren Blog auf neue Artikel.
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