Anlagevermögen

Anlagevermögen für Selbstständige und Freelancer:innen: Alles, was Du wissen musst

Anlagevermögen für Selbstständige und Freelancer:innen: Alles, was Du wissen musst

Was bedeutet Anlagevermögen eigentlich?

Wenn Du selbstständig bist, begegnet Dir früher oder später der Begriff Anlagevermögen. Gemeint sind damit alle Vermögensgegenstände, die Deinem Unternehmen langfristig dienen und über einen längeren Zeitraum im Einsatz bleiben. Dazu gehören beispielsweise Computer, Möbel, Fahrzeuge oder Immobilien. Im Gegensatz zum Umlaufvermögen – wie Bargeld, Waren oder Rohstoffe – wird das Anlagevermögen nicht kurzfristig verbraucht oder verkauft, sondern dauerhaft genutzt.

Praxisbeispiele: Welche Gegenstände zählen zum Anlagevermögen?

Gerade für Freelancer:innen und Gründer:innen ist es wichtig, den Unterschied zwischen verschiedenen Vermögensarten zu verstehen. Typische Beispiele für Anlagevermögen sind:

  • Büroausstattung wie Schreibtische, Regale oder Stühle
  • Technische Geräte, also Laptops, Drucker, Smartphones oder Kameras
  • Fahrzeuge, die im Rahmen der Tätigkeit genutzt werden, etwa ein Firmenwagen
  • Maschinen und Werkzeuge für Handwerks- oder Produktionsbetriebe
  • Immaterielle Werte wie Softwarelizenzen, Patente oder Markenrechte
  • Immobilien, die für die Arbeit genutzt werden, z. B. Büros oder Lagerräume

Unterscheidung: Anlagevermögen vs. Umlaufvermögen

Ein zentraler Punkt für Deine Buchhaltung ist die Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen. Während das Anlagevermögen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr genutzt wird, gehört zum Umlaufvermögen alles, was kurzfristig zum Einsatz kommt oder verbraucht wird. Das sind zum Beispiel Materialien, die Du für Projekte einkaufst, oder Geldmittel auf Deinem Geschäftskonto. Diese Unterscheidung beeinflusst direkt die steuerliche Behandlung.

Abschreibung (AfA): So verteilst Du Anschaffungskosten

Da das Anlagevermögen über mehrere Jahre hinweg genutzt wird, kannst Du es steuerlich nicht sofort vollständig absetzen. Stattdessen wird es abgeschrieben – Fachbegriff: Absetzung für Abnutzung (AfA). Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden.

Beispiel: Kaufst Du einen Laptop für 1.500 € netto und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 3 Jahre, dann kannst Du jedes Jahr 500 € als Betriebsausgabe ansetzen. Auf diese Weise verteilst Du die Kosten gleichmäßig und reduzierst Deine Steuerlast über mehrere Jahre.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Wann kann sofort abgeschrieben werden?

Nicht alle Anschaffungen müssen über Jahre hinweg abgeschrieben werden. Wenn der Nettopreis unter der geltenden GWG-Grenze liegt (derzeit häufig 800 € netto – prüfe die aktuelle Grenze für Dein Steuerjahr), handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut. Solche Anschaffungen kannst Du in der Regel sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzen. Das ist besonders für Freelancer:innen vorteilhaft, die oft mit günstigeren Geräten oder Büromaterialien arbeiten.

Das Anlageverzeichnis: Dokumentation ist Pflicht

Alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sollten in einem sogenannten Anlageverzeichnis geführt werden. Dort dokumentierst Du:

  • Anschaffungsdatum
  • Anschaffungskosten
  • voraussichtliche Nutzungsdauer
  • bereits vorgenommene Abschreibungen

Das Verzeichnis dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und ist gleichzeitig ein wichtiges Instrument für Deine Unternehmensplanung.

Warum Anlagevermögen für Deine Selbstständigkeit relevant ist

Anlagevermögen zeigt, wie solide Dein Unternehmen ausgestattet ist. Banken, Leasinggeber oder potenzielle Investor:innen schauen sich diese Werte an, wenn es um Kredite oder Finanzierungen geht. Außerdem hilft Dir ein klarer Überblick über Dein Anlagevermögen dabei, Ausgaben und Investitionen langfristig zu planen. So weißt Du besser, wann sich eine größere Anschaffung lohnt und welche steuerlichen Effekte sich daraus ergeben.

Praktische Tipps für den Umgang mit Anlagevermögen

Kurz und bündig: Behandele Deine Anlagegüter so, dass Du steuerlich und betriebswirtschaftlich Vorteile hast.

  • Überlege vor jeder Anschaffung, ob es sich um kurzfristigen Verbrauch oder langfristige Nutzung handelt.
  • Bewahre alle Rechnungen sorgfältig auf, damit Du die AfA korrekt berechnen kannst.
  • Nutze steuerliche Möglichkeiten wie GWG oder gegebenenfalls Sonderabschreibungen.
  • Denke daran: Auch gebrauchte Geräte und Möbel zählen zum Anlagevermögen, wenn sie langfristig genutzt werden.
  • Führe ein aktuelles Anlageverzeichnis – das spart Zeit bei Prüfungen und hilft bei Finanzierungsanfragen.

Fazit

Anlagevermögen betrifft jede Unternehmensgröße, vom Solo-Selbstständigen bis zum wachsenden Start-up. Wenn Du Investitionen planst, solltest Du immer beachten, wie ein Gegenstand bilanziell und steuerlich behandelt wird. Mit sauberer Dokumentation, der richtigen Einordnung und dem gezielten Einsatz von Abschreibungsregeln kannst Du steuerliche Vorteile nutzen und Deine Geschäftsplanung verbessern.

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Häufig gestellte Fragen zum Anlagevermögen

Ab wann gehört ein Gegenstand ins Anlagevermögen?

Ein Wirtschaftsgut gehört ins Anlagevermögen, wenn Du es dauerhaft im Betrieb nutzt – in der Regel länger als ein Jahr. Entscheidend sind Zweck und Nutzungsdauer, nicht allein der Preis.

Wie funktioniert die Abschreibung (AfA) praktisch?

Die Anschaffungskosten werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Jedes Jahr wird ein Teilbetrag als Betriebsausgabe gebucht. Die genaue Nutzungsdauer findest Du in den amtlichen AfA-Tabellen oder (bei Sonderfällen) durch eine betriebsbezogene Schätzung.

Wann kann ich ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort absetzen?

Liegt der Nettopreis eines Gegenstands unter der jeweils geltenden GWG-Grenze (häufig 800 € netto, prüfe die aktuelle Regelung), kannst Du ihn meist sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzen. Das vereinfacht die Buchführung und entlastet das Folgejahr.

Muss ich auch gebrauchte Anschaffungen ins Anlageverzeichnis aufnehmen?

Ja. Auch gebrauchte Geräte oder Möbel, die Du dauerhaft im Betrieb nutzt, zählen zum Anlagevermögen und sollten im Anlageverzeichnis erfasst werden – inklusive Kaufdatum, Kosten, Nutzungsdauer und Abschreibungen.

Kann das Anlagevermögen meine Chancen auf einen Kredit verbessern?

Ja. Ein plausibles Anlageverzeichnis und nachvollziehbare Werte zeigen Kreditgebern, wie solide Dein Betrieb ausgestattet ist. Je nach Finanzierungsart können Anlagegüter zudem als Sicherheiten dienen oder die Kreditwürdigkeit unterstützen.

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