17. April 2024
Vielleicht hast Du die Diskussion in den letzten Monaten über die Einführung einer Pflicht für E-Rechnungen schon mitbekommen. Über eine solche Pflicht wird schon seit längerem gesprochen. Der Bundesrat hat nun den Änderungen am Wachstumschancengesetzt zugestimmt, so dass die E-Rechnungspflicht ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Das bedeutet, im zwischenunternehmerischen Verkehr (also bei B2B-Geschäften) wird die E-Rechnung ab 2025 obligatorisch.
Als E-Rechnungen in diesem Sinne gelten nur Rechnungen, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Vereinfacht ausgedrückt muss den Rechnungen ein bestimmter XML-Datensatz beigefügt sein, der relevante Rechnungsdaten enthält und maschinell verarbeitet werden kann. In Deutschland erfüllen die Anforderungen unter anderem der XStandard oder das ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1.
Bei einer „normalen“ PDF-Rechnung handelt es sich also nicht um eine E-Rechnung.
Es besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026, so lange können noch Papierrechnungen oder normale PDF-Rechnungen versendet werden.
So lange solltest Du allerdings nicht warten. Mit Sicherheit werden einige Deiner Kund:innen auf dem neuen Format bestehen, so wie es Bundesbehörden und viele größere Unternehmen schon seit einiger Zeit tun.
Schon ab dem Paket S erstellt Papierkram E-Rechnungen, die die Vorgaben vollständig erfüllen und alle notwendigen Informationen beinhalten, die zur Rechnungsstellung benötigt werden. Egal, ob Du Deine Rechnungen an Bundesbehörden oder an Unternehmen richtest.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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