IBAN-Abgleich des Kontoinhabers: Verification of Payee einfach erklärt

22. September 2025

TL;DR? Artikel zusammenfassen lassen mit …
ChatGPT Claude Perplexity

Ab Oktober 2025 könnten Überweisungen scheitern, wenn Name und IBAN nicht exakt zusammenpassen. Das kann für Selbstständige teuer werden.

In diesem Artikel erfährst Du, was sich ändert, wer betroffen ist und wie Du Dich mit Papierkram optimal vorbereitest.

Die neue IBAN-Prüfung bei Überweisungen ab 9. Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober 2025 greift die neue EU Verordnung zu Echtzeitüberweisungen, die den Verification of Payee (VoP) Pflichtcheck vorschreibt. Damit müssen Banken bei jeder SEPA Überweisung prüfen, ob Name und IBAN des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Das Ergebnis wird als Treffer, beinahe Treffer, kein Treffer oder andere Rückmeldung angezeigt. Das Ziel der neuen Regeln ist es, den europäischen Zahlungsverkehrsraum sicherer zu machen, Betrug bei Überweisungen zu verhindern und Fehler durch falsche Eingaben frühzeitig zu erkennen.

IBAN-Check der Banken: Ampelsystem für den Empfängername-Abgleich

Beim IBAN Namensabgleich erhältst Du eine klare Rückmeldung, die sich praktisch wie ein Ampelsystem lesen lässt:

  • Treffer bedeutet, der Empfängername passt zur IBAN.
  • Beinahe Treffer weist auf geringe Abweichungen hin, etwa Tippfehler.
  • Kein Treffer signalisiert Risiko, die Überweisung kann blockiert oder zurückgewiesen werden. Diese Rückmeldungen erscheinen im Online Banking, bevor das Geld gesendet wird.

IBAN Check ab Oktober 2025 - Ampelsystem

Drohende Probleme bei abweichenden Namen

Wenn Name und IBAN nicht exakt übereinstimmen, kann die Überweisung verzögert, zurückgewiesen oder manuell geprüft werden. Das bedeutet mehr Aufwand und ein Risiko für die eigene Liquidität, besonders bei wiederkehrenden Zahlungen wie Mieten, Gehältern oder Rechnungen. Schon kleine Abweichungen in der Schreibweise können den IBAN Abgleich des Kontoinhabers scheitern lassen.

Wer ist vom IBAN-Abgleich des Zahlungsempfängers betroffen?

Grundsätzlich betrifft der neue IBAN-Abgleich mit dem Zahlungsempfänger alle, die Überweisungen innerhalb der EU ausführen. Dazu zählen auch Selbstständige, Freelancer:innen und kleine Unternehmen. Besonders anfällig für Probleme sind folgende Fälle:

  • Zahlungen an Lieferant:innen, die im Geschäftsalltag unter einem Handelsnamen auftreten, während bei der Bank der eingetragene Rechtsträger hinterlegt ist.
  • Kund:innen, deren Kontoinhaber vom Namen auf der Rechnung abweicht.
  • Eigene Geschäftskonten, bei denen in Systemen, E-Mail Signaturen oder Dokumenten unterschiedliche Schreibweisen verwendet werden.

Was muss ich als Selbstständige:r tun, um Probleme beim IBAN-Namensabgleich zu vermeiden?

Damit Deine Überweisungen auch nach dem neuen Pflichtcheck reibungslos funktionieren, solltest Du Deine Daten und Prozesse rechtzeitig vorbereiten. Die folgende Checkliste zeigt Dir, wie Du den IBAN-Abgleich sicherstellst und Zahlungsausfälle vermeidest:

  1. Stammdaten prüfen: Kontrolliere Unternehmensname, Rechtsformzusatz und Kontoinhaber im System und passe sie bei Bedarf an. In Papierkram pflegst Du die Stammdaten zentral in den Einstellungen sowie im Adressbuch für Kund:innen und Lieferant:innen.
  2. Einheitliche Schreibweise verwenden: Nutze dieselbe Schreibweise in Rechnungen, Angeboten, SEPA Mandaten, im Banking und in Deiner E-Mail Signatur.
  3. Bei Kund:innen und Lieferant:innen IBAN prüfen: Kontrolliere vor der ersten SEPA Überweisung die IBAN und lass Dir den Empfängernamen bestätigen.
  4. Empfängerprüfung dokumentieren: Speichere den bestätigten Namen des Zahlungsempfängers zusammen mit der IBAN bei den Kontaktdaten. Papierkram unterstützt Dich beim sauberen Kund:innen- und Lieferantenmanagement.
  5. Konten anbinden und Umsätze abgleichen: Verbinde Dein Bankkonto mit Papierkram und führe regelmäßig den Kontoabgleich durch, um Unstimmigkeiten schnell zu erkennen.
  6. Regelmäßig aktualisieren: Pflege Änderungen bei Namen, Fusionen oder Umfirmierungen zeitnah in allen Systemen ein.

IBAN Check ab Oktober 2025 - Probleme vermeiden

So löst Papierkram das Problem abweichender Kontoinhaber

Mit Papierkram bist Du bestens auf den neuen IBAN-Namensabgleich des Kontoinhabers vorbereitet. Papierkram ist eine cloudbasierte Buchhaltungssoftware, die Selbstständigen und kleinen Unternehmen alle wichtigen Funktionen von Rechnungen über Banking bis zu Auswertungen in einem Tool bietet.

Wir haben eine Funktion entwickelt, mit der Du abweichende Kontoinhaber direkt in Deinem Account hinterlegen kannst. Das bedeutet: Du kannst sowohl für Deine eigenen Geschäftskonten als auch für Kund:innen und Lieferanten die exakten Kontodaten abspeichern, inklusive abweichender Namen, Handelsnamen oder offizieller Rechtsträger.

In der Praxis heißt das: Selbst wenn ein Kunde im Alltag unter einem anderen Namen auftritt oder Lieferanten einen Handelsnamen verwenden, stimmen Deine Daten beim Verification of Payee Check trotzdem mit den Bankangaben überein. Durch das strukturierte Adressbuch und den automatischen Kontoabgleich in Papierkram bleiben Stammdaten, IBAN und Empfängername jederzeit synchron. So laufen Überweisungen reibungslos durch und Rückweisungen gehören der Vergangenheit an.

Vorteile für Dich:

  • Vermeidung von Fehlüberweisungen und Zahlungsproblemen durch korrekte Empfängerdaten.
  • Weniger Rückfragen im Team und bei Banken, da Name und IBAN stimmig sind.
  • Mehr Sicherheit im täglichen Zahlungsverkehr, passend zur neuen EU Verordnung.

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Häufig gestellte Fragen zum IBAN-Namensabgleich

Was passiert ab Oktober 2025, wenn IBAN und Kontoinhaber nicht übereinstimmen?

Die Bank informiert Dich vor der SEPA Überweisung über Abweichungen. Bei deutlichen Unterschieden kann die Zahlung blockiert oder zurückgewiesen werden. Du solltest den Empfängername prüfen und nur nach Korrektur freigeben.

Wie genau funktioniert der neue IBAN-Namensabgleich?

Beim Verification of Payee Verfahren vergleicht die Bank die angegebene IBAN mit dem hinterlegten Namen des Zahlungsempfängers. Du erhältst eine Rückmeldung wie Treffer, beinahe Treffer oder kein Treffer direkt im Online Banking, bevor die Zahlung ausgelöst wird.

Gilt die Regelung für alle Zahlungen ab Oktober?

Der VoP-Check ist Teil der EU Vorgaben zu Instant Payments und wird schrittweise verbindlich. Ab 9. Oktober 2025 müssen Banken im SEPA Raum den Namensabgleich bereitstellen. Prüfe die Hinweise Deiner Bank im Online Banking, da Institute die Anzeige im Frontend unterschiedlich umsetzen.

Kann man mit IBAN den Namen herausfinden?

Nein, mit einer IBAN allein lässt sich der Name des Kontoinhabers nicht herausfinden. Banken geben diese Daten aus Datenschutzgründen nicht frei. Erst beim neuen Verification of Payee Check wird ein Abgleich durchgeführt.

Was bedeutet "IBAN abgleichen"?

„IBAN abgleichen“ bedeutet, dass Banken prüfen, ob die angegebene IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt. Dieser Abgleich wird ab Oktober 2025 verpflichtend, um Fehler und Betrug im europäischen Zahlungsverkehr zu verhindern.

Blogbeitrag verfasst von
Rainer Rapp
Grandmaster Of All Trades
Portrait Autor
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