22. September 2025

Ab Oktober 2025 könnten Überweisungen scheitern, wenn Name und IBAN nicht exakt zusammenpassen. Das kann für Selbstständige teuer werden.
In diesem Artikel erfährst Du, was sich ändert, wer betroffen ist und wie Du Dich mit Papierkram optimal vorbereitest.
Ab dem 9. Oktober 2025 greift die neue EU Verordnung zu Echtzeitüberweisungen, die den Verification of Payee (VoP) Pflichtcheck vorschreibt. Damit müssen Banken bei jeder SEPA Überweisung prüfen, ob Name und IBAN des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Das Ergebnis wird als Treffer, beinahe Treffer, kein Treffer oder andere Rückmeldung angezeigt. Das Ziel der neuen Regeln ist es, den europäischen Zahlungsverkehrsraum sicherer zu machen, Betrug bei Überweisungen zu verhindern und Fehler durch falsche Eingaben frühzeitig zu erkennen.
Beim IBAN Namensabgleich erhältst Du eine klare Rückmeldung, die sich praktisch wie ein Ampelsystem lesen lässt:

Wenn Name und IBAN nicht exakt übereinstimmen, kann die Überweisung verzögert, zurückgewiesen oder manuell geprüft werden. Das bedeutet mehr Aufwand und ein Risiko für die eigene Liquidität, besonders bei wiederkehrenden Zahlungen wie Mieten, Gehältern oder Rechnungen. Schon kleine Abweichungen in der Schreibweise können den IBAN Abgleich des Kontoinhabers scheitern lassen.
Grundsätzlich betrifft der neue IBAN-Abgleich mit dem Zahlungsempfänger alle, die Überweisungen innerhalb der EU ausführen. Dazu zählen auch Selbstständige, Freelancer:innen und kleine Unternehmen. Besonders anfällig für Probleme sind folgende Fälle:
Damit Deine Überweisungen auch nach dem neuen Pflichtcheck reibungslos funktionieren, solltest Du Deine Daten und Prozesse rechtzeitig vorbereiten. Die folgende Checkliste zeigt Dir, wie Du den IBAN-Abgleich sicherstellst und Zahlungsausfälle vermeidest:

Mit Papierkram bist Du bestens auf den neuen IBAN-Namensabgleich des Kontoinhabers vorbereitet. Papierkram ist eine cloudbasierte Buchhaltungssoftware, die Selbstständigen und kleinen Unternehmen alle wichtigen Funktionen von Rechnungen über Banking bis zu Auswertungen in einem Tool bietet.
Wir haben eine Funktion entwickelt, mit der Du abweichende Kontoinhaber direkt in Deinem Account hinterlegen kannst. Das bedeutet: Du kannst sowohl für Deine eigenen Geschäftskonten als auch für Kund:innen und Lieferanten die exakten Kontodaten abspeichern, inklusive abweichender Namen, Handelsnamen oder offizieller Rechtsträger.
In der Praxis heißt das: Selbst wenn ein Kunde im Alltag unter einem anderen Namen auftritt oder Lieferanten einen Handelsnamen verwenden, stimmen Deine Daten beim Verification of Payee Check trotzdem mit den Bankangaben überein. Durch das strukturierte Adressbuch und den automatischen Kontoabgleich in Papierkram bleiben Stammdaten, IBAN und Empfängername jederzeit synchron. So laufen Überweisungen reibungslos durch und Rückweisungen gehören der Vergangenheit an.
Vorteile für Dich:
Teste Papierkram jetzt 15 Tage lang kostenlos und sichere Deine Zahlungen ab, bevor das Gesetz greift.
Die Bank informiert Dich vor der SEPA Überweisung über Abweichungen. Bei deutlichen Unterschieden kann die Zahlung blockiert oder zurückgewiesen werden. Du solltest den Empfängername prüfen und nur nach Korrektur freigeben.
Beim Verification of Payee Verfahren vergleicht die Bank die angegebene IBAN mit dem hinterlegten Namen des Zahlungsempfängers. Du erhältst eine Rückmeldung wie Treffer, beinahe Treffer oder kein Treffer direkt im Online Banking, bevor die Zahlung ausgelöst wird.
Der VoP-Check ist Teil der EU Vorgaben zu Instant Payments und wird schrittweise verbindlich. Ab 9. Oktober 2025 müssen Banken im SEPA Raum den Namensabgleich bereitstellen. Prüfe die Hinweise Deiner Bank im Online Banking, da Institute die Anzeige im Frontend unterschiedlich umsetzen.
Nein, mit einer IBAN allein lässt sich der Name des Kontoinhabers nicht herausfinden. Banken geben diese Daten aus Datenschutzgründen nicht frei. Erst beim neuen Verification of Payee Check wird ein Abgleich durchgeführt.
„IBAN abgleichen“ bedeutet, dass Banken prüfen, ob die angegebene IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt. Dieser Abgleich wird ab Oktober 2025 verpflichtend, um Fehler und Betrug im europäischen Zahlungsverkehr zu verhindern.
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