18. Dezember 2017

Schon in der Vergangenheit mussten Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, regelmäßig ihren Einkommensteuerbescheid bei der Krankenkasse einreichen. Auf dieser Grundlage wurden die künftigen Beiträge berechnet. Für vergangene Zeiträume wurde regelmäßig keine Anpassung der Beiträge vorgenommen jedoch auch keine Erstattungen.
Dies ändert sich ab Januar 2018. Selbstständige sollten es daher nicht versäumen, der Krankenkasse künftig zeitnah ihren Einkommensteuerbescheid vorzulegen. Grund hierfür ist eine gesetzliche Neuregelung der Beitragsbemessungsgrenzen, die ab dem 1. Januar 2018 in Kraft tritt und es den Krankenkassen ermöglicht, künftig Beiträge nachzuerheben. Dies hat zur Konsequenz, dass die Krankenkassen ab Januar 2018 die monatlichen Beiträge nur noch vorläufig festsetzen um im Anschluss nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids die Beiträge endgültig festzusetzen.
Wird künftig kein Einkommensteuerbescheid vorgelegt, wird seitens der Krankenkassen automatisch der Höchstbeitrag festgesetzt, was zu nicht unerheblichen Nachforderungen führen kann. Vorteilhaft ist jedoch, dass es für den Fall geringerer Einnahmen auch zu einer Erstattung von Beiträgen kommen kann, wenn die monatlichen Beiträge zu hoch festgesetzt wurden.
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