Steuern berechnen: Selbstständig zu klaren Zahlen und weniger Stress

21. Oktober 2025

TL;DR? Artikel zusammenfassen lassen mit …
ChatGPT Claude Perplexity

Als Selbstständige:r willst Du Dich auf Deine Kund:innen und Projekte konzentrieren. Sobald es jedoch um das Thema Steuern berechnen geht, breitet sich bei vielen ein ungutes Gefühl aus. Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer erscheinen oft unübersichtlich; die kleinste Fristverletzung kann unangenehme Folgen haben.

In diesem Artikel erklären wir Dir verständlich, welche Steuerarten Dich als Freelancer:in oder Kleinunternehmer:in betreffen, welche Freibeträge gelten und wie Du Deine Steuerlast berechnen kannst.

Überblick – Welche Steuern zahlt man als Selbstständige:r?

Je nach Rechtsform, Umsatz und Gewinn können verschiedene Steuerarten anfallen. Die folgende Liste gibt Dir einen schnellen Überblick über die wichtigsten Abgaben, damit Du die Komplexität erkennst und frühzeitig planst:

Einkommensteuer

Sie wird auf Dein zu versteuerndes Einkommen erhoben und betrifft sowohl Einzelunternehmer:innen als auch Freiberufler:innen. Alle Unternehmer:innen müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Für Personengesellschaften ist zuvor eine Erklärung zur Feststellung der Einkünfte nötig. Der Steuersatz ist progressiv und liegt je nach Einkommen zwischen 14 und 45 Prozent.

Beispiel: Erzielt ein:e Freiberufler:in 50 000 Euro Gewinn, zahlt er oder sie etwa 20 bis 25 Prozent Einkommensteuer.

Gewerbesteuer

Diese fällt an, wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast. Sie wird ab einem Gewerbeertrag von 24 500 Euro fällig. Der Steuersatz hängt von der Gemeinde ab und liegt im Schnitt zwischen 7 und 17 Prozent.

Beispiel: Ein:e Onlinehändler:in erzielt 60 000 Euro Gewinn. Davon bleiben nach Abzug des Freibetrags von 24 500 Euro 35 500 Euro als gewerbesteuerpflichtiger Betrag. Darauf wird die Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewendet (35 500 Euro × 3,5 % = 1 242,50 Euro). Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, im Beispiel 400 Prozent. Das ergibt eine Gewerbesteuer von 4 970 Euro.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird auch Mehrwertsteuer genannt. Du führst sie für Deine Leistungen oder Waren an das Finanzamt ab. Der Satz beträgt je nach Art der Leistung 7 Prozent oder 19 Prozent. Die Berechnung ist simpel: Umsatz multipliziert mit dem Steuersatz.

Beispiel: Stellst Du 10 000 Euro netto in Rechnung, musst Du 1 900 Euro Umsatzsteuer zusätzlich ausweisen.

Kleinunternehmerregelung

Wenn Dein Umsatz im Vorjahr unter 25 000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100 000 Euro liegt, musst Du keine Umsatzsteuer ausweisen.

Beispiel: Ein:e Grafikdesigner:in mit 20 000 Euro Jahresumsatz nutzt die Regelung und schreibt Rechnungen ohne 19 Prozent Umsatzsteuer.

Körperschaftsteuer

Diese betrifft Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG. Sie ersetzt die Einkommensteuer und beträgt pauschal 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Beispiel: Eine UG mit 40 000 Euro Gewinn zahlt 6 000 Euro Körperschaftsteuer.

Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer fällt an, wenn Gewinne an Gesellschafter:innen ausgeschüttet werden oder wenn Du privat Kapitalerträge erzielst. Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Beispiel: Schüttet eine GmbH 10 000 Euro Gewinn an die Gesellschafter:innen aus, fallen 25 % Kapitalertragsteuer (2 500 Euro) plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diesen Betrag (137,50 Euro) an. Insgesamt sind damit mindestens 2 637,50 Euro abzuführen.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer betrifft Dich nur, wenn Du Angestellte beschäftigst. Du behältst die Lohnsteuer Deiner Mitarbeitenden ein und führst sie samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

Beispiel: Verdient Deine Assistentin brutto 3 000 Euro, führst Du je nach Steuerklasse etwa 500 bis 600 Euro Lohnsteuer ab.

Weitere Abgaben

Je nach Branche kommen Beiträge an die Industrie‑ und Handelskammer (IHK), die Künstlersozialkasse oder die Berufsgenossenschaft hinzu.

Beispiel: Als Selbstständige:r Künstler:in zahlst Du Pflichtbeiträge an die Künstlersozialkasse, meist rund 18 bis 19 Prozent Deines Honorars, wobei die Hälfte vom Auftraggeber übernommen wird.

Steuern berechnen leicht gemacht:

Mit Papierkram stehen Dir verschiedene Online-Rechner zur Verfügung, die Dir sofort Klarheit über Deine Steuerlast geben:

  • Einkommensteuerrechner: Berechne Deine zu zahlende Einkommensteuer auf Basis Deines zu versteuernden Einkommens. Zum Einkommensteuer-Rechner
  • Gewerbesteuer Rechner: Berechne schnell Deine Gewerbesteuer auf Basis Deines Gewinns. Zum Gewerbesteuer Rechner
  • Gewerbesteuer Hebesätze in Deutschland: Finde die aktuellen Hebesätze Deiner Gemeinde und sieh, wie hoch Deine Gewerbesteuer ausfällt. Zu den Gewerbesteuer Hebesätzen
  • Mehrwertsteuer Rechner / Umsatzsteuer Rechner: Berechne Brutto- und Nettobeträge und erhalte sofort die passende Umsatzsteuer. Zum Mehrwertsteuer Rechner
  • Einnahmenüberschuss-Rechner (EÜR): Ermittle Deine Einkünfte und bereite Deine Einkommensteuer für Selbstständige optimal vor. Zum EÜR-Rechner

Wichtige Fristen & Pflichten im Überblick

Selbstständige müssen zahlreiche Abgabefristen beachten. Diese Fristen einzuhalten schützt Dich vor Säumniszuschlägen und Stress.

  • Einkommensteuererklärung: Für das Steuerjahr 2025 musst Du die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Wenn ein:e Steuerberater:in Dich unterstützt, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2027.
  • Umsatzsteuererklärung & Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Diese Erklärungen haben dieselbe Frist wie die Einkommensteuererklärung.
  • Umsatzsteuervoranmeldung: Je nach Höhe der Umsatzsteuer im Vorjahr musst Du monatlich, vierteljährlich oder jährlich eine Voranmeldung abgeben. Monatliche Voranmeldungen sind jeweils bis zum 10. des Folgemonats fällig. Quartalsweise Voranmeldungen müssen am 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar des Folgejahres beim Finanzamt sein. Jährliche Voranmeldungen gelten, wenn die Umsatzsteuerlast unter 1 000 Euro liegt oder Du als Kleinunternehmer:in eingestuft wirst.
  • Zusammenfassende Meldung (ZM): Wenn Du innergemeinschaftliche Leistungen erbringst, musst Du diese vierteljährlich bis zum 25. Tag nach Ende des Quartals melden; bei Umsätzen über 50 000 Euro monatlich.
  • Gewerbesteuererklärung: Die Frist entspricht ebenfalls der Einkommensteuer. Ohne Steuerberater:in musst Du sie bis zum 31. Juli 2026 einreichen.
  • Aufbewahrungspflichten: Du musst Deine Unterlagen zwischen sechs und zehn Jahren archivieren. Schriftverkehr wie Verträge, Arbeitszeitlisten und Reisekostenabrechnungen sind sechs Jahre aufzubewahren; Rechnungen, Steuererklärungen und Belege für Geschäftsessen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Rechtsform.

Wichtige Steuerfristen im Überblick

Das Eintragen dieser Termine in Deinen Kalender – oder die Nutzung einer geeigneten Buchhaltungssoftware wie Papierkram – erspart Dir Last‑Minute‑Stress und Verspätungszuschläge. Versäumst Du eine Frist, drohen Sanktionen. Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat als Verspätungszuschlag berechnen.

Selbstständig Steuern zahlen: Häufige Fehler & wie Du sie vermeidest

Viele Selbstständige machen bei ihrer Steuererklärung immer wieder die gleichen Fehler. Wenn Du diese typischen Fehler kennst, kannst Du sie leicht umgehen:

  • Fehlerhafte Angaben – Zahlendreher, falsche Steuernummer oder ein vergessener Umsatz im Vorjahr sind klassische Fehler. Falls Dir ein Irrtum auffällt, melde ihn sofort dem Finanzamt. Je nachdem, ob der Steuerbescheid schon ergangen ist, kannst Du die Bearbeitung stoppen, eine Korrektur beantragen oder einen Einspruch einlegen.
  • Vergessene Ausgaben absetzen – viele Selbstständige vergessen, bestimmte Betriebsausgaben in der Steuererklärung anzugeben. Dadurch steigt die Steuerbelastung unnötig. Sammle also alle Belege und nutze eine Software, die Dich daran erinnert.
  • Fristen verpasst – wer die Abgabefrist nicht einhält, riskiert Säumnisgebühren von mindestens 25 Euro pro Monat. Markiere die Termine oder verwende eine Erinnerungsfunktion.
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung vergessen – Freiberufler:innen müssen zusätzlich zur Steuererklärung eine EÜR einreichen.
  • Belege fehlen – bei Betriebsprüfungen musst Du Belege für alle Ausgaben vorlegen können. In Deutschland sind Steuerunterlagen sechs bis zehn Jahre aufzubewahren. Fehlende Belege können zu Nachzahlungen führen.
Häufige Fehler bei der Steuererklärung

Unser Tipp: Mit einer Buchhaltungslösung kannst Du Belege automatisch erfassen, Belegbilder hochladen und Dokumente revisionssicher speichern. Das reduziert die Fehlerquote deutlich.

Was kann man alles von der Steuer absetzen?

Als Selbstständige:r kannst Du viele Ausgaben steuerlich geltend machen. Entscheidend ist, dass sie betrieblich veranlasst sind und sich mit Belegen nachweisen lassen. Die folgenden Posten gehören zu den wichtigsten Abzugsmöglichkeiten.

  • Belege – damit das Finanzamt eine Ausgabe anerkennt, musst Du sie mit einem Beleg nachweisen können. Das kann eine Rechnung, ein Kassenzettel oder auch ein digitaler Zahlungsnachweis sein. Liegt kein Beleg vor, wird die Ausgabe in der Regel nicht als Betriebsausgabe akzeptiert.
  • Abschreibungen (AfA) – Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 800 Euro (netto) müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro dürfen sofort abgesetzt werden. Notebooks oder Laptops können beispielsweise regelmäßig über drei Jahre vollständig abgeschrieben werden.
  • Pauschalen – es gibt verschiedene Pauschbeträge, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Manche Pauschalen zieht das Finanzamt automatisch ab, andere musst Du in der Steuererklärung beantragen. Wenn Deine tatsächlichen Kosten höher sind, kannst Du diese stattdessen mit Belegen geltend machen.
  • Investitionsabzugsbetrag (IAB) – Unternehmer:innen mit einem Gewinn bis 200 000 Euro können geplante Investitionen bis zu 50 Prozent vorab steuerlich geltend machen. Die Investition muss innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden.
  • Typische Betriebsausgaben – zu den absetzbaren Kosten zählen Arbeitsmittel (Laptop, Software, Werkzeuge), Geschäftsreisen, Bewirtungskosten, Geschenke, Kfz‑Kosten, Mieten und Lohn‑ und Gehaltszahlungen. Auch ein häusliches Arbeitszimmer kann abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit bildet.
  • Arbeitsmittel – damit ein Arbeitsmittel absetzbar ist, muss es zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Dazu zählen Büroeinrichtung, Handys, Computer, Maschinen und Fachliteratur.

Wenn Du diese Möglichkeiten nutzt, reduzierst Du Dein zu versteuerndes Einkommen und damit Deine Steuerbelastung.

Steuerorganisation leicht gemacht mit Papierkram

Die Steuerpflicht ist für Selbstständige und Kleinunternehmer:innen eine Herausforderung. Doch mit dem richtigen Wissen und geeigneten Tools wird das Thema handhabbar. Unser Guide hat Dir gezeigt, welche Steuerarten relevant sind, welche Fristen Du beachten musst und wie Du häufige Fehler vermeidest.

Mit dem interaktiven Rechner von Papierkram berechnest Du Deine Steuerlast für Gewerbesteuer und Umsatzsteuer in wenigen Schritten. Die Software verknüpft Buchhaltung, CRM und Rechnungsstellung in einer Anwendung, sorgt für ordnungsgemäße EÜR und Umsatzsteuervoranmeldung und erinnert Dich rechtzeitig an Fristen. Du behältst Deine Finanzen im Blick, bildest Rücklagen und vermeidest Überraschungen.

Teste Papierkram jetzt 15 Tage kostenlos und berechne Deine Steuerlast automatisch im Alltag.

Häufig gestellte Fragen rund um Steuern für Selbstständige

Muss ich als Kleinunternehmer:in Einkommensteuer zahlen?

Ja, auch Kleinunternehmer:innen müssen Einkommensteuer zahlen. Entscheidend ist Dein Gewinn, nicht der Umsatz. Liegt Dein Einkommen über dem Grundfreibetrag, bist Du nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig.

Welche Steuern gelten für nebenberufliche Selbstständigkeit?

Nebenberufliche Selbstständige und Freiberufler zahlen Einkommensteuer auf ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Abhängig von der Höhe können auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer relevant werden. Das Finanzamt prüft die Einnahmequelle unabhängig davon, ob Du auch Arbeitnehmer bist.

Ab wann wird die Umsatzsteuerpflicht fällig?

Du wirst umsatzsteuerpflichtig, wenn Dein Umsatz im Vorjahr mehr als 25.000 Euro betrug oder im laufenden Jahr voraussichtlich über 100.000 Euro liegt. Liegen Deine Umsätze darunter, kannst Du die Kleinunternehmerregelung nutzen und musst keine Umsatzsteuer ausweisen.

Kann ich meine Steuern komplett mit Software erledigen?

Ja, moderne Buchhaltungssoftware unterstützt Dich bei der Ermittlung von Steuern, automatisiert Berechnungen und erstellt Auswertungen wie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Einkommensteuer für Selbstständige lassen sich über ein Unternehmenstool wie Papierkram zuverlässig abbilden.

Wie berechne ich meine Steuern als Selbstständiger?

Schritt 1 ist die Ermittlung Deiner Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Ziehe alle Betriebsausgaben vom Umsatz ab und prüfe, welche Abgaben entstehen. Für die Einkommensteuer für Selbstständige kannst Du einen Einkommensteuer Rechner für Selbstständige nutzen, um Deine Summe einzuschätzen.

Blogbeitrag verfasst von
Rainer Rapp
Grandmaster Of All Trades
Portrait Autor
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