21. Juni 2025
Viele Selbstständige unterschätzen, wie viel Spielraum sie bei der Steuer haben und verschenken dadurch bares Geld. Für 2025 liegt der Steuerfreibetrag für Selbstständige bei 12.096 Euro. Auf jeden Euro darüber zahlst Du Steuern – es sei denn, Du kennst Steuertipps, mit denen Du deine Steuerlast senken kannst. Gerade in den ersten Jahren nach der Gründung herrscht häufig noch große Unsicherheit über die Frage: Was kann man alles von der Steuer absetzen? Deshalb zeigen wir Dir in diesem Beitrag 11 vollkommen legale Steuertricks für Selbstständige und erklären, was das in Euro für Dich bedeutet.
Steuern sparen heißt nicht tricksen, sondern mit den richtigen Ausgaben Deine Steuerlast senken und Liquidität verbessern. Schon kleine Maßnahmen sorgen dafür, dass Dir mehr von Deinem hart verdienten Geld bleibt. Denn egal, ob Arbeitszimmer, Laptop oder Fahrtkosten – viele steuerlich absetzbare Ausgaben hast Du ohnehin schon. Die gute Nachricht: Du musst kein:e Steuerexpert:in sein, um diese Vorteile zu nutzen. Was Du brauchst, ist ein klarer Überblick, wie Du bestimmte Kosten in Deiner Steuererklärung richtig angibst, damit sie das Finanzamt anerkennt.
Das sind 11 Steuertipps für Selbstständige und Freiberufler:innen, für die Du keine Steuerberatung brauchst:
Du nutzt einen abgeschlossenen Raum in Deiner Wohnung oder Deinem Haus ausschließlich für Deine berufliche Tätigkeit? Dann kannst Du diesen Raum als häusliches Arbeitszimmer in Deiner Steuererklärung angeben – und so legal Steuern sparen.
Je nach Nutzung lassen sich die Kosten unterschiedlich absetzen. Entscheidend ist, ob das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit ist:
Das häusliche Arbeitszimmer ist der zentrale Ort Deiner beruflichen Arbeit, zum Beispiel als freiberufliche:r Texter:in, Grafiker:in oder Entwickler:in? Dann kannst Du alle anfallenden Kosten vollständig als Betriebsausgaben absetzen. Dazu zählen:
Angenommen, Deine Warmmiete beträgt 1.000 Euro im Monat und Dein Arbeitszimmer macht 20 Prozent der Wohnfläche aus. Dann kannst Du jährlich bis zu 2.400 Euro als Betriebsausgabe geltend machen – zusätzlich zur Büroeinrichtung und weiteren absetzbaren Posten.
Das Arbeitszimmer ist nicht der Mittelpunkt Deiner Tätigkeit, Du brauchst es aber, weil Du zu Hause keine andere Möglichkeit hast? Zum Beispiel als Lehrer:in oder Anwält:in mit Außenterminen? Dann kannst Du die Raumkosten bis zu 1.260 Euro pro Jahr absetzen.
Tipp: Wird ein Arbeitszimmer gemeinsam genutzt, können mehrere Personen im Haushalt anteilig Kosten geltend machen – vorausgesetzt, jede:r hat einen eigenen Arbeitsplatz.
Wo Du das häusliche Arbeitszimmer in der Steuererklärung einträgst? In der Anlage EÜR (kurz für Einnahmen-Überschuss-Rechnung) bei „Raumkosten“ oder der Anlage S für Selbstständige unter Betriebsausgaben.
Du hast kein häusliches Arbeitszimmer, arbeitest aber zumindest ab und an von zu Hause aus? Dann hilft Dir die Home-Office-Pauschale dabei, Steuern zu sparen. Für jeden Tag, an dem Du überwiegend von zu Hause arbeitest, kannst Du 6 Euro ansetzen – bis zu 210 Tage im Jahr. Das macht maximal 1.260 Euro, die Du als Betriebsausgabe abziehen kannst. Ein großer Vorteil: Du brauchst dafür keine Belege oder Nachweise.
Wichtig zu wissen: Pro Tag kannst Du entweder die Home-Office-Pauschale oder die Entfernungspauschale ansetzen, aber nicht beides zusammen. Da es sich bei der Home-Office-Pauschale um eine Betriebsausgabe handelt, gibst Du sie in der Anlage EÜR unter „Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung“ an, bei 100 Home-Office-Tagen im Jahr trägst Du hier also 600 Euro ein.
Wenn Du selbstständig arbeitest, brauchst Du Arbeitsmittel – vom Laptop über den Drucker bis hin zum Aktenschredder. Was viele nicht wissen: Diese Ausgaben lassen sich direkt in Deiner Steuererklärung geltend machen. Wie genau, hängt vom Preis ab. Hier die Faustregeln:
Kostet ein Arbeitsmittel weniger als 800 Euro netto, kannst Du es komplett im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe anrechnen. Beispiel: Ein Laptop für 750 Euro ist sofort abziehbar – kein Abschreiben nötig.
Eintragung in der Steuererklärung: → Anlage EÜR, Abschnitt: „Weitere Betriebsausgaben“
Liegt der Nettopreis über 800 Euro, musst Du das Arbeitsmittel linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abschreiben. Beispiel: Ein Gerät für 3.000 Euro mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren ergibt eine jährliche Abschreibung von 1.000 Euro.
Eintragung in der Steuererklärung: → Anlage EÜR, Abschnitt: „Absetzung für Abnutzung (AfA)“
Hast Du im selben Jahr mehrere Arbeitsmittel gekauft, deren Nettopreis zwischen 250 und 1.000 Euro liegt? Dann kannst Du die Ausgaben zu einem Sammelposten zusammenfassen und gleichmäßig über 5 Jahre abschreiben.
Beispielrechnung: 5 Geräte zu je 600 Euro → Abschreibung: 600 Euro jährlich über 5 Jahre
Du möchtest keine Belege sammeln und hast ohnehin nur geringe laufende Ausgaben? Dann könnte die Betriebsausgabenpauschale genau der richtige Steuertipp für Dich sein.
Statt jede Quittung einzeln einzutragen, ziehst Du pauschal 30 Prozent Deiner Einnahmen als Betriebsausgaben ab – maximal jedoch 2.455 Euro pro Jahr. Dieser pauschale Abzug wird dann direkt vom Gewinn abgezogen und senkt Deine Einkommensteuer.
Die Pauschale richtet sich an bestimmte Freiberufler:innen, zum Beispiel:
Wenn Du also zu dieser Gruppe gehörst, kannst Du diesen Steuertipp ganz legal und ohne zusätzliche Nachweise nutzen – ein echter Vorteil, wenn Du Deine Steuererklärung selbst machst.
Wenn Du Dich für die Betriebsausgabenpauschale entscheidest, kannst Du keine weiteren Betriebsausgaben geltend machen. Das bedeutet: Kein zusätzliches Absetzen von Arbeitsmitteln, kein Homeoffice, keine Fahrtkosten.
In Deiner Steuererklärung gibst Du den pauschalen Abzug in der Anlage EÜR unter dem Punkt „Pauschalierter Betriebsausgabenabzug nach R 18.4 EStR“ ein.
Sämtliche betriebliche Fahrten zu Kund:innen, Veranstaltungen oder zum Co-Working-Space lassen sich Kilometer für Kilometer ebenfalls anrechnen:
Heißt konkret: Auch wenn Du nur 3 Kilometer zu einem Kundentermin fährst, kannst Du 3 km × 0,30 Euro = 0,90 Euro als Betriebsausgabe absetzen. Gerade bei vielen kurzen Fahrten summiert sich das schnell.
Eine Ausnahme gibt es dennoch: Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn sind nicht pro Kilometer anrechenbar, sondern pauschal nach dem Preis der Fahrkarte. Je nach Zweck der Fahrt setzt Du Fahrtkosten in der Anlage EÜR unter „Reisekosten“, „Sonstige Betriebsausgaben“, „Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ oder separat als „Fahrtkosten“ an.
Ein Fahrtenbuch lohnt sich steuerlich, wenn Du ein Fahrzeug beruflich und privat nutzt. Es ermöglicht, den genauen privaten Nutzungsanteil zu ermitteln und das spart Dir Geld. Mit dem Fahrtenbuch kannst Du alle tatsächlichen Fahrzeugkosten anteilig geltend machen. Dazu zählen Sprit, Reparaturen und die Versicherung des Fahrzeugs. Dafür musst Du aber auch jede Fahrt erfassen inklusive Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck und Route. Digitale Tools übernehmen das aber mittlerweile fast von selbst für Dich.
Die tatsächlichen Kfz-Kosten für die betriebliche Nutzung trägst Du dann in der Anlage EÜR unter „Weitere Betriebsausgaben“ ein.
Nicht immer geht es bei Steuertipps für Selbstständige darum, Ausgaben oder Kosten anzurechnen. Manchmal lohnt es sich je nach erzieltem Umsatz auch die Steuerlast zum Jahreswechsel zu optimieren – zum Beispiel um eine niedrigere Progressionszone zu realisieren. Solange dein EÜR-Gewinn unter 100.000 Euro ist, kannst Du bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten bereits im Jahr vor dem Kauf als Betriebsausgabe absetzen.
Das gilt für alle beweglichen oder neuen Wirtschaftsgüter wie zum Beispiel Deinen Laptop oder Deinen Firmenwagen. Die einzige Voraussetzung für den Investitionsabzug ist, dass Du die Investition zu mindestens 90 Prozent betrieblich nutzt. Selbstständige tragen geplante Investitionen dafür einfach in der Anlage EÜR unter „Investitionsabzugsbetrag“ ein.
Auch mit Spenden kannst Du Deine Steuerlast senken und gleichzeitig etwas Gutes bewirken. Das Finanzamt erkennt sie als Sonderausgaben an und gewährt Dir dafür einen direkten Steuervorteil.
Grundsätzlich gilt: Du kannst bis zu 20 Prozent Deiner Jahreseinkünfte steuerlich als Spende geltend machen. Alternativ kannst Du den sogenannten Spenden-Höchstbetrag ansetzen, wenn das für Dich günstiger ist. Dieser liegt bei 0,4 Prozent der Summe aller Umsätze plus der im Kalenderjahr gezahlten Löhne und Gehälter. Papierkram hilft Dir, beide Varianten gegenüberzustellen und die optimale Lösung für Deine Steuererklärung zu finden.
Sowohl Geld- als auch Sachspenden an gemeinnützige Organisationen, Stiftungen oder eingetragene Vereine sind steuerlich absetzbar. In Deiner Steuererklärung gibst Du sie in der Anlage Sonderausgaben unter „Spenden und Mitgliedsbeiträge“ an.
Gut zu wissen: Für Spenden unter 300 Euro brauchst Du in der Regel keinen offiziellen Spendennachweis. Ein einfacher Kontoauszug oder eine Buchungsbestätigung genügt. Erst bei höheren Beträgen verlangt das Finanzamt eine formelle Zuwendungsbestätigung.
Als Selbstständige:r hast Du Deine Weiterbildung selbst in der Hand. Zwar zahlt Dir kein Arbeitgeber die Fortbildungskosten, Du kannst aber alles, was Dich fachlich weiterbringt, steuerlich absetzen – und das in voller Höhe als Betriebsausgaben. Dazu zählen Seminare, Online-Abos, Onlinekurse, Fachliteratur, Coachings oder auch Weiterbildungsevents wie Messen. Die einzige Voraussetzung: Die Fortbildung hat einen Bezug zu Deiner beruflichen Tätigkeit.
In der Steuererklärung trägst Du Fortbildungskosten in der Anlage EÜR unter „Weitere Betriebsausgaben“ ein. Sollte die Fortbildung beruflich und privat veranlasst sein, zum Beispiel ein Coaching im Bereich Lebensberatung und Stressresilienz, erkennt das Finanzamt eventuell nur einen Teil an. Hier hilft es, den beruflichen Bezug sauber zu dokumentieren.
Bei beruflichen Reisen lassen sich neben Fahrtkosten ebenfalls Verpflegungs- und Übernachtungskosten über die Steuererklärung anteilig zurückholen. Alle Reisekosten trägst Du in der Steuererklärung in der Anlage EÜR unter „Weitere Betriebsausgaben“ ein oder alternativ in einer separaten Reisekostenaufstellung als Anhang.
Während Du die Zahlung von Hotelkosten in voller Höhe steuerlich geltend machen kannst, fällt je nach Länge der Reise die Verpflegungskostenpauschale unterschiedlich hoch aus:
Als Selbstständige:r kannst Du Deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge grundsätzlich als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand unter „Kranken- und Pflegeversicherung“ absetzen. Aber Achtung bei privaten Versicherungen:
Die abziehbaren Beträge übermittelt Deine Versicherung automatisch ans Finanzamt. Du brauchst also keinen Nachweis einreichen.
Steuertipps für Selbstständige sind nur dann hilfreich, wenn Du sie auch praktisch umsetzen kannst – am besten ohne komplizierte Tools oder Steuerberater:innen. Genau hier setzt Papierkram an: Unsere Buchhaltungssoftware wurde speziell für Selbstständige, Freiberufler:innen und Kleinunternehmer:innen entwickelt, die ihre Finanzen eigenständig organisieren möchten.
Mit Papierkram kannst Du alle steuerlich relevanten Daten einfach, vollständig und gesetzeskonform erfassen. Du kannst zum Beispiel:
Zusätzlich unterstützt Papierkram Dich mit einer klar strukturierten Buchungslogik, die auch ohne Vorkenntnisse verständlich ist. Die automatische Inhaltserkennung hilft Dir dabei, Belege direkt den richtigen Kategorien zuzuordnen – etwa „Weitere Betriebsausgaben“ oder „Reisekosten“.
Teste Papierkram jetzt kostenlos und finde heraus, wie einfach Steuern sparen als Selbstständige:r sein kann.
Schon wenige gezielte Maßnahmen helfen Dir dabei, als Selbstständige:r oder Kleinunternehmer:in Steuern zu sparen – legal, nachvollziehbar und ohne komplizierte Steuertricks. Ob Du Fahrtkosten ansetzt, Investitionen planst oder Fortbildungen absetzt: Wenn Du weißt, was Du wie angeben kannst, zahlst Du am Ende weniger Steuern und sicherst Deine Liquidität.
Gerade in den ersten Jahren nach der Gründung lohnt es sich, strukturiert vorzugehen und Belege, Buchungen und Betriebsausgaben sauber zu dokumentieren. Digitale Tools wie Papierkram unterstützen Dich dabei, alle steuerlich relevanten Angaben korrekt zu erfassen.
Unser Tipp: Nutze die Möglichkeiten, die Dir das Steuerrecht bietet, und vereinfache Deine Buchhaltung mit einer Software, die zu Dir passt.
Als Selbständige:r kannst Du alle betrieblich veranlassten Ausgaben absetzen – zum Beispiel Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Miete fürs Arbeitszimmer, Software oder Fortbildungen. Alles, was direkt mit Deiner Tätigkeit zu tun hat, senkt Deinen Gewinn und damit Deine Steuer.
Ja, aber nur anteilig. Wenn Du zum Beispiel Deinen Laptop zu 50 Prozent geschäftlich nutzt, kannst Du auch nur 50 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen.
Auch als Kleinunternehmer:in kannst Du Betriebsausgaben, Homeoffice-Pauschale, Fahrten und vieles weitere Steuerspartipps anwenden. Der einzige Unterschied zum Einzelunternehmer: Du weist keine Umsatzsteuer aus.
Einfache Buchhaltungs-Tools wie Papierkram sind in der Basisversion kostenlos und bringen Transparenz in Deine Finanzen. Elster ist hingegen ein kostenloses Tool vom Finanzamt, über das Du Deine Steuererklärung übermitteln kannst.
Erfahrungsberichte von Nutzer:innen, die in den Bereichen Sozialpädagogik, Film, Fernsehen, Rundfunk, Organisation, Design, Fotografie und Webdesign arbeiten.
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